Verfahren um Hunde-Streit Ohrfeige kostet Bonner Geschäftsmann 100 Euro

Bonn · Ein 64-Jähriger aus Bonn geriet in Streit mit einer 38-Jährigen, die zuvor seinen entlaufenen Hund auf der Straße gefunden hatte. Nun musste der Geschäftsmann sich vor Gericht verantworten.

 Das Amtsgericht in Bonn.

Das Amtsgericht in Bonn.

Foto: Gustavo Sanchez

Es war das erste Mal, dass der Handwerksmeister auf der Anklagebank saß: Im Streit mit der Finderin seines Yorkshire-Terriers hatte der 64-Jährige die Nerven verloren und mit der flachen Hand einmal kräftig zugeschlagen. Das Amtsgericht Bonn stellte jetzt das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

Wegen der äußerst ungalanten Szene in dem Hunde-Streit musste sich der Inhaber eines großen Bonner Betriebes vor dem Amtsgericht verantworten. Aber einen wirklich zerknirschten Eindruck machte der 64-Jährige im Prozess keineswegs. Er fühlte sich durchaus im Recht, weil die 38-Jährige ihm den entlaufenen Hund nicht zurückgeben wollte. Da habe er ihr „eine Schreckohrfeige“ verpasst.

An dem Tag – es war er 16. August 2017, gegen 13.15 Uhr – habe er in einem Restaurant essen wollen und deswegen den Terrier auf dem Parkplatz am Frankenbad noch mal zum Pinkeln aus dem Auto gelassen, erzählte der Angeklagte.

Aber der Hund hatte seine Freiheit nicht nur zum Pinkeln genutzt, sondern gleich auch zu einem Spaziergang ohne Leine. Er lief über den vierspurigen Kaiser-Karl-Ring – zudem bei Rot über den Fußgängerüberweg – und der 38-jährigen Passantin direkt in die Arme.

Als der Handwerksmeister bemerkte, dass der Yorkshire-Terrier verschwunden war, sei er sofort mit seinem zweiten Hund, einem Labrador, auf die Suche nach ihm gegangen. Als er schließlich die Dame mit dem entlaufenen Hund auf dem Arm entdeckte, habe er sie aufgefordert, den Hund herauszugeben. Die 38-Jährige setzte das Tier auch ab.

Aber, so schilderte sie es im Prozess, weil der Hund gezittert und ängstlich reagiert habe, habe sie geglaubt, er gehöre nicht dem Mann. Folglich habe sie den Yorkshire-Terrier wieder aufgenommen. „In diesem Moment ist der Schlag gekommen, gegen meine linke Halsseite.“ Vor Schreck habe sie den Hund fallen gelassen. Beim Arzt sei sie nicht gewesen, erklärte die 38-Jährige auf Nachfrage, aber die Geschichte belaste sie bis heute.

Der Handwerksmeister hingegen findet seinen schlagkräftigen Auftritt in Ordnung. „Was hätte ich denn sonst tun sollen?“, fragte er im Prozess. „Die Polizei rufen“, antwortete der Amtsrichter. Das jedoch hielt der Geschäftsmann für abseitig. „Nicht alltagspraktikabel“, kommentierte er. Dennoch wollte der Amtsrichter die Hunde-Geschichte, die letztlich auf einem Missverständnis basierte, nicht zu hoch hängen. Er stellte das Verfahren wegen geringer Schuld und gegen Zahlung einer Geldauflage ein. 100 Euro muss der Handwerksmeister jetzt an den Bonner Kinderschutzbund „Lobby für Kinder“ zahlen.

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