Kommentar zum Immissionsschutz in Bonn Novelle bietet viele Chancen

Meinung | Bonn · Kommunen, die über eine Ausweitung von Veranstaltungen nachdenken, wird empfohlen, Veranstaltungskonzepte zu erstellen, und zwar so, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt wird. Der neue Freizeitlärmerlass bietet tatsächlich eine Menge weiterer Spielräume.

 Unter dem Titel „Lautes Bonn? Lassen sich Immissionsschutz und Veranstaltungen vereinbaren?“ hatte die Bonner SPD-Landtagsabgeordnete Renate Hendricks zu Information und Diskussion eingeladen.

Unter dem Titel „Lautes Bonn? Lassen sich Immissionsschutz und Veranstaltungen vereinbaren?“ hatte die Bonner SPD-Landtagsabgeordnete Renate Hendricks zu Information und Diskussion eingeladen.

Foto: Barbara Frommann

Die Zahl der sogenannten seltenen Ereignisse ist die eine Sache. Das ist vor allem entscheidend, wenn die Stadt mehr Veranstaltungen in der Rheinaue oder in der unmittelbaren Innenstadt genehmigen möchte. Interessant ist auch die Verschiebung der Nachtzeit von 22 auf 24 Uhr – insbesondere für Gastronomen und Brauchtumsveranstaltungen. Anne Klein-Hitspaß, in der Nordstadt lebende Krankenschwester, brachte es am Freitag auf den Punkt: „Das Leben hat sich doch verändert.“

Besonders hervorzuheben ist auch die Möglichkeit, die Zahl der Veranstaltungen über ein Konzept auszuweiten. Und da meint das Umweltministerium nicht den Jahreskalender der Stadt, sondern vielmehr ein konsensfähiges Papier, das, vergleichbar mit anderen öffentlichen Verfahren, die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bietet. Das sollte die Stadt auf jeden Fall sofort auf den Weg bringen.

Interessanterweise hat die Expertin aus dem Düsseldorfer Umweltministerium immer wieder darauf hingewiesen, dass es ja auch andere Möglichkeiten gebe, um Veranstaltungen außer der Reihe zuzulassen. Die Stadt Bonn hat diese offenbar in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft. Am Rand der Veranstaltung war zu hören, dass andere Kommunen anders damit umgehen. Hans-Joachim Fandel erzählte von seinen Erfahrungen im Stadthaus: Man habe dort einfach zu viel Angst vor Klagen.

Dass die Stadtverwaltung sich nicht auf jeden juristischen Prozess einlässt, ist verständlich. Ja, im Grunde ist es auch löblich, dass sie einen Interessenausgleich sucht. Dennoch bleibt es eine Abwägung, welchem Interesse beziehungsweise Bedürfnis sie mehr nachgibt.

Die Novelle birgt lediglich ein Manko: Sie unterscheidet bei den Lärmgrenzen nicht zwischen kleinen ländlichen Kommunen und Großstädten, wo die Interessen andere sein müssten. Dennoch: Der neue Erlass ist eine Riesenchance für Bonn.

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