Urteil Niedrigwasser ließ Kreuzfahrttraum platzen

BONN · Der Ärger saß tief bei dem Ehepaar. Es hatte bei einem Bonner Reiseveranstalter eine zweiwöchige Flusskreuzfahrt von Passau bis ins Donaudelta gebucht - doch das Flussdelta bekam das Paar im August vergangenen Jahres nicht zu Gesicht.

Niedrigwasser verhinderte eine Durchquerung. Vor dem Bonner Amtsgericht forderte das Ehepaar aus dem nördlichen Nordrhein-Westfalen daher einen Teil des gezahlten Reisepreises zurück.

Da der Mann seinen 80. Geburtstag feierte, kam das Paar bei der Buchung in den Genuss eines Preisnachlasses von 40 Prozent. Insgesamt zahlten die beiden Kläger knapp 3400 Euro für die zwei Wochen auf der Donau. 800 Euro verlangten sie nun zurück.

Neben der verpassten Durchquerung des Deltas monierten sie, dass sie die während des Zwangsstopps des Schiffes angebotenen Busreisen wegen ihres Alters und einer eingeschränkten Mobilität nicht mitmachen konnten. Zudem störte sich das Paar an der Geruchsbelästigung durch die Abgase anderer Schiffe, die neben ihrem lagen, als es zum Zwangsstopp kam. Nicht einmal ein Landgang sei ihnen möglich gewesen, so die Kläger: "Verwilderte und ausgehungerte Hunde" seien an der Anlegestelle herumgelaufen. Die Vierbeiner waren nach Angaben des Ehepaars extrem zutraulich, aber zum Teil auch sehr aggressiv.

Vorgeworfen wurde dem Veranstalter außerdem, dass eine "Glückskabine" gebucht, das damit verbundene Upgrade der Kabine jedoch nicht stattgefunden habe. Dem widersprach die Beklagte: Das Ehepaar habe keine normale, sondern eine teurere Kabine bekommen.

Letztlich stimmten die streitenden Parteien dem von der Zivilrichterin vorgeschlagenen Vergleich zu. Dieser sieht vor, dass der Veranstalter dem Ehepaar 360 Euro zurückzahlt, da die entgangene Fahrt durch das Delta in den Augen der Richterin ein Mangel war. Die gütliche Einigung kann allerdings im Laufe der kommenden drei Wochen von beiden Seiten noch widerrufen werden.

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