Finanzskandal am Bonner Münster Neue Vorwürfe gegen Ex-Stadtdechant Schumacher

Bonn · In der Finanzaffäre am Bonner Münster beziffert das Erzbistum Köln den entstandenen Schaden nun auf 3,5 Millionen Euro. Zudem werden neue Vorwürfe gegen den früheren Stadtdechanten Wilfried Schumacher laut.

Das Kirchenschiff: wegen Bauarbeiten gesperrt, sodass nicht einmal für die Bettler etwas zu holen ist. Die rollenden Köpfe der Stadtpatrone: zur Sicherheit verhüllt. Und wenige Meter weiter: ein Pranger. Wer derzeit rund um die Münsterbasilika nach Metaphern für die Gesamtsituation sucht, wird schnell fündig. Seit einem Freitag im Mai 2018 wird die Pfarrei von einem Finanzskandal in ihren Grundfesten erschüttert. Jetzt, wieder an einem Freitag, lässt ein Nachbeben das katholische Leben in Bonn erneut mächtig erzittern.

Denn nun ist in der Welt, was hinter vorgehaltener Hand seit Wochen vermutet wird: Dass sich die Finanzaffäre, die Stadtdechant Wilfried Schumacher im Frühjahr das Amt kostete, mit der bislang ausstehenden Prüfung der Jahre 2015 bis 2017 noch ausdehnen werde. Seit Freitag liegt nun der Bericht für die Jahre 2009 bis 2017 vor und weist die Negativbilanz von dreieinhalb Millionen Euro aus.

Einen „in Ausmaß und Höhe singulären Fall“ nennt es das Erzbistum. Die Prüfung habe eine „den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Finanzverwaltung nicht gerecht werdende Verwaltung der Kosten und Finanzen“ ergeben, so formuliert es das Generalvikariat in einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung. Längst reichen die Vorwürfe über die unzulässige Verwendung langfristiger Geldanlagen zum Stopfen von Engpässen in Münsterladen und Münsterkarree hinaus. Zwei Millionen Euro, so hatte es im Frühjahr geheißen, seien auf diese Weise verloren gegangen. Nun hält das Erzbistum Schumacher überdies vor, unter seiner Verantwortung seien nach 2014 die überdimensionierten Personal- und Betriebskosten von Münsterladen und Münsterkarree nicht korrekt zugeordnet und auf andere Kostenstellen verteilt worden. Die Folge: Die tatsächlichen Kosten – und damit die Defizite – seien verwischt worden.

Schumacher selbst zeigt sich am Freitag überrascht und will sich auf Anfrage so kurz nach Veröffentlichung der Vorwürfe zunächst nicht äußern. „Herr Schumacher hat sich in keiner Weise um nur einen Cent bereichert“, sagt sein Rechtsanwalt und kündigt für die kommenden Tage eine Stellungnahme an. Die gibt es hingegen von Ex-Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, der sich für die Initiatoren der Petition für Wilfried Schumacher zu Wort meldet: Man werde die Mitteilung des Erzbischofs „einer eingehenden Prüfung unterziehen“, so Nimptsch. Unwidersprochen werde sie nicht bleiben, kündigt er an, „da das Erzbistum nach wie vor seine Mitverantwortung an den Ereignissen ausblendet“.

Spendenbeträge aus dem Haushalt ersetzt

In der Tat kapriziert sich das Erzbistum auf weitere vermeintliche Verfehlungen Schumachers: Auch zweckgebundene Mittel und Spenden sollen für Ausgaben im allgemeinen Haushalt versickert sein. Betroffen ist nach Informationen des General-Anzeigers etwa eine Zuwendung in fünfstelliger Höhe, die vom Spender ausdrücklich für die Orgel des Münsters bestimmt gewesen war. Auch dieses Geld floss – ebenso wie eine Spende für den Ausbau des Münster-Archivs – in den allgemeinen Haushalt, wie das Generalvikariat auf Anfrage bestätigt.

Gute Nachricht für die Spender: Die Pfarrei hat die Spendenbeträge aus dem Haushalt ersetzt, sodass sie zwar das Defizit erhöhen, aber ihren Zweck im Sinne der Spender nun werden erfüllen können. Nicht besser fällt das Urteil des Erzbistums zum Umgang des früheren Stadtdechanten mit der sogenannten Treuhandkasse aus, über die der Pfarrer gewöhnlich allein und frei verfügt und die Mittelherkunft und -verwendung lediglich im „Treuhand-Buch“ dokumentieren muss.

Dass es nach GA-Informationen gleich mehrere dieser Treuhandkassen gab, bewerten Insider als „zumindest unüblich“. In der Zeit seit 2009 wurden am Münster laut Erzbistum „Ausgaben im hohen fünfstelligen Bereich für Bewirtungen, Hotels und Reisen getätigt, die laut Prüfung teils nicht oder nur unzureichend belegt sind“. Dabei gibt es auch in der katholischen Kirche ein einheitlich verfasstes Reglement zur Abrechnung und Finanzierung von Dienstreisen. Insgesamt ist in Köln für die Zeit seit 2009 die Rede von Umsätzen in den Treuhandkassen im sechsstelligen Bereich – auf der Einnahmeseite nach GA-Informationen auch ein namhaftes Erbe mit der Zweckbindung der Armenhilfe, das sich in dieser Verwendung bei den Ausgaben aber nicht wiederfindet.

Ausgleichszahlungen des Erzbistums sind erfolgt

„Insgesamt offenbart die Prüfung einen in vielen Fällen nicht nachvollziehbaren Umgang mit treuhänderischen Mitteln“, sagt Bistumssprecher Christoph Heckeley. Dass viele Fragen offen blieben, sei nicht zwangsläufig zulasten Schumachers auszulegen. Im Mai hatte das Erzbistum eine persönliche Bereicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Juristisch ist Schumacher unbehelligt.

Am Freitag sagte der Sprecher auf Nachfrage: „Wir haben zunächst ein Ergebnis. Es zu bewerten, wäre ein weiterer Schritt.“ Ob diese Schritte womöglich auch in Richtung einer Klage führen könnten, lassen die Kölner Verantwortlichen offen. Sie sind parallel mit dem Konsolidierungsprozess am Münster beschäftigt. Inzwischen sind Ausgleichszahlungen des Erzbistums erfolgt. Ohne diese wäre die Pfarrei im Mai – pünktlich zum Amtsantritt von Schumachers Nachfolger Wolfgang Picken – zahlungsunfähig gewesen.

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