Fall vor Gericht Nachbarschaftsstreit ums Gassigehen in Bonn

Bonn · Eine Mieterin soll den Gemeinschaftsgarten des Wohnhauses als Hundeklo missbraucht haben und muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Kuriose: Der Hund, um den sich der Streitfall dreht, ist mittlerweile bereits verstorben.

Die beiden Frauen wohnen im selben Haus in der Südstadt, waren einst Freundinnen und führen nun einen erbitterten Rechtsstreit vor dem Bonner Amtsgericht. Die eine wirft der anderen vor, den Gemeinschaftsgarten als Hundeklo zu missbrauchen, und fordert das Gericht auf, die Hundehalterin zur Unterlassung zu verurteilen, teilte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann auf Anfrage mit. Wie sie erklärte, habe es vor Einschaltung des Gerichts einen regen Schriftverkehr zwischen allen Beteiligten gegeben, der den nachbarschaftlichen Frieden jedoch nicht hatte wiederherstellen können. Wie Niepmann weiter bestätigte, wehrt sich die Hundehalterin energisch gegen die Vorwürfe ihrer einstigen Freundin.

Die aber bleibt dabei: Die Hundehalterin aus dem zweiten Stock hat ihren Vierbeiner täglich zweimal im Garten urinieren und koten lassen, und das sei „so eklig, dass sie die Wiese nicht mehr betrete“. Die Frau, die seit 1993 in der Erdgeschosswohnung lebt und diese 2005 als Eigentumswohnung kaufte, hat von März bis Ende November 2016 sogar täglich Protokoll geführt und die Zeiten aufgelistet, in denen die frühere Freundin ihren Hund auf die Wiese gelassen haben soll. Und nun fordert sie, die Mitbewohnerin „soll es unterlassen, die gärtnerischen Flächen des Objektes zur Verrichtung der Notdurft von Hunden zu nutzen“.

Die Hundehalterin, die in dem Haus, das einst ihrem Bruder gehört hatte, nach wie vor zur Miete wohnt, aber kontert: Sie wohne auch seit 1993 in dem Haus, habe immer einen Hund und noch nie solche Probleme gehabt. Sie gehe täglich mit dem Tier Gassi, und wenn es doch einmal zur Notdurft auf der Wiese komme, räume sie sie direkt weg. Und wenn der Hund dort uriniere, dann seien das allenfalls nur Tropfen. Das sei bislang auch immer geduldet worden. Die Klägerin beharrt auf ihrer Forderung und erklärt Gerichtssprecherin Niepmann zufolge, dass sie das immer schon unangenehm gefunden habe, von Duldung des Hundetreibens auf der Wiese könne keine Rede sein.

Als der Fall nun verhandelt werden sollte, erfuhr der Richter: Der streitgegenständliche Hund ist tot. Doch damit war der Fall nicht erledigt. Die Klägerin teilte ihm mit, dass sie auf Fortführung des Verfahrens bestehe. Es könne ja sein, dass die sich Mitbewohnerin wieder einen Hund anschaffe, ihre Klage beziehe sich auf jeden Hund der Frau. Und tatsächlich erreichte den Richter wenig später die Mitteilung, dass die Beklagte mit einem neuen Hund gesichtet worden sei. Nun kommt es demnächst zum Prozess.

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