Streit vor dem Bonner Amtsgericht Zu viele Vogelhäuser im Garten - Nachbar zieht vor Gericht

Bonn · Vier große Vogelfutterstellen, eine Tränke im Apfelbaum und ein Sandbad im Garten ihres Nachbarn – das war einer Hausbesitzerin in Niederholtorf zu viel. Vor dem Bonner Amtsgericht verklagte sie den Vogelfreund auf Entfernung der zahlreichen, teilweise selbstentworfenen Vogelhäuser.

 Stare und eine Amsel streiten in einem Vogelhäuschen. Vor Gericht waren es zwei Nachbarn.

Stare und eine Amsel streiten in einem Vogelhäuschen. Vor Gericht waren es zwei Nachbarn.

Foto: DPA

Wegen der Futterstellen nutzte das Gefieder in Scharen ihren Garten als Einflugschneise. Durch das ganzjährige Geflatter und den ewigen Gesang sei die Lärmbeeinträchtigung groß, klagte die Nachbarin. Und das Allerschlimmste: Die Verschmutzung von Garten und Hauswand durch den Kot seien beträchtlich.

Der Vogelfreund kann die ganze Aufregung um den Vogellärm nicht verstehen: In einem Gütetermin vor Gericht erklärte der Künstler, der sehr naturnah lebt: Der wahre Lärm in dem ländlichen Vorort Bonns käme durch die Straße und keinesfalls durch das Gefieder. Auch würde die nahezu fensterlose Hausseite seiner Nachbarin seinen Garten akustisch abschotten. Und schließlich: Wenn die Dame eine Gruppe von 20 Vögeln sehen wolle, so der passionierte Laien-Ornithologe, müsse sie schon ihr Grundstück verlassen.

Schließlich könne das mit dem Vogeldreck auch nicht weit her sein: Nach sechs Jahren Winterfütterung und nach drei Jahren ganzjährigem Futterangebot sei das „höchstens acht Mal“ vorgekommen. Die Nachbarin jedoch hatte im Prozess eindeutige Fotos vorgelegt: von der weißen Klinkerfassade, die von Vogelkot beschmiert ist, oder von der Tanne, auf der 15 Vögel in den Spitzen sitzen, um im Sturzflug die Futterstellen anzupeilen.

Die Vogelhäuser an sich, so Amtsrichter Jan Kraus, müsse die Klägerin grundsätzlich dulden. Allerdings anerkannte er mit Blick auf die Fotos, dass die Beeinträchtigung doch erheblich ist. Schließlich hielten sich Vögel nicht an Gartenzäune, die Folgen der nachbarlichen Vogelliebe würden „auf sinnlich-wahrnehmbare Weise“ die Grundstücksgrenzen überschreiten. Da es unter Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme gibt, schlug der Richter einen Vergleich vor, der von beiden Seiten akzeptiert wurde.

Der Vogelfreund verpflichtet sich, die vier Futterstellen (offenes Futterhaus, Futtertisch, Sandbad und Meisenknödelhalter) so zu verlegen, dass sie Garten der Nachbarin nicht direkt tangieren. Zudem verpflichtet er sich, keine weiteren Vogelhäuser aufzustellen. Schließlich muss er die tägliche Futterration drastisch reduzieren: Die Menge wurde auf 700 Milliliter in den Wintermonaten und 250 Milliliter im Sommer festgelegt. Hält der Vogelfreund sich nicht an die Vereinbarung, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 5000 Euro.

AZ: Amtsgericht Bonn 116 C 135/16

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