Angebliche Geiselnahme in Wohnwagen Nach dem SEK-Einsatz in Beuel geht die Polizei vielen Fragen nach

Bonn · Angeblich verschliefen der 47-Jährige und die 19-Jährige, was rund um den Wohnwagen passierte. Das Gewehr des Mannes wird überprüft.

 Während des Einsatzes sperrte die Polizei angrenzende Straßen.

Während des Einsatzes sperrte die Polizei angrenzende Straßen.

Foto: Jens Kleinert

Nach dem stundenlangen SEK-Einsatz in der Nacht zu Donnerstag in Beuel wegen der angeblichen Geiselnahme einer 19-Jährigen im Wohnwagen eines 47-jährigen Mannes sind für die Polizei noch viele Fragen unbeantwortet. „Wir setzen unsere Ermittlungen fort“, erklärte Polizeisprecher Robert Scholten am Freitag auf GA-Anfrage.

Angehörige der 19-Jährigen am Donnerstag gegen zwei Uhr die Polizei alarmiert. Laut Scholten gaben sie an, die 19-Jährige habe die Familie angerufen und erklärt, sie werde in dem Wohnwagen festgehalten. Deshalb seien Angehörige zu dem Wohnwagen auf dem Gelände an der Maarstraße gefahren und dort von dem 47-Jährigen mit einem Gewehr in der Hand aufgefordert worden zu verschwinden.

Der Notruf der Familie löste einen Großeinsatz aus: Spezialkräfte und ein Verhandler der Polizei rückten an, um die junge Frau zu befreien. Vier Stunden rührte sich jedoch nichts, erst nachdem der Verhandler laut Scholten den 47-Jährigen minutenlang und lautstark zum Verlassen des Wohnwagens aufgefordert hatte, kam der Mann heraus und ließ sich festnehmen. Der Verdacht der Freiheitsberaubung zerschlug sich, als die 19-Jährige erklärte, sie sei freiwillig bei dem Mann gewesen und wolle im Übrigen auch nicht zurück nach Hause. In ihrer weiteren Vernehmung erklärte sie laut Scholten: Sie habe ihren Verwandten nicht gesagt, sie werde festgehalten. Auf die Frage, warum sie erst nach vier Stunden den Wohnwagen verlassen hätten, erklärten beide, sie hätten Alkohol getrunken und den Einsatz verschlafen. Der 47-Jährige wurde auf freien Fuß gesetzt.

Allerdings, so erklärte Scholten, würden weitere Vernehmungen folgen. Und auch das Luftdruckgewehr werde untersucht, um zu entscheiden, ob gegen den 47-Jährigen ein Verfahren wegen Bedrohung eingeleitet werden müsse.

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