Prozess gegen Versicherung Nach dem Einkauf war die Prada-Handtasche weg

Bonn · Die Ehefrau eines Anwalts prozessiert gegen eine Versicherung, die für den Diebstahl aus ihrem Auto nicht zahlen will. Es geht um eine Luxushandtasche voller Wertsachen.

 Vor Gericht geht es um den Diebstahl aus einem geparkten Auto.

Vor Gericht geht es um den Diebstahl aus einem geparkten Auto.

Foto: dpa

Der Diebstahl einer Handtasche der Luxusmarke Prada beschäftigt nun schon in zweiter Instanz die Justiz: Das teure Stück war der Ehefrau eines Bonner Rechtsanwalts aus dem Auto gestohlen worden, und weil ihre Hausratversicherung den Schaden nicht ersetzen will, hat sie mit anwaltlichem Beistand ihres Mannes die Assekuranz auf Zahlung von 1150 Euro verklagt. Mit mäßigen Erfolgsaussichten, wie Landgerichtssprecher Bastian Sczech am Donnerstag erläutert.

Es geschah am 17. April 2014. Es war Gründonnerstag, und die Bonnerin war zum Einkauf für die Ostertage zu einem Großmarkt gefahren. Nach dem Einkauf lud sie die Waren in ihr Auto und brachte den Einkaufswagen zurück zum circa 100 Meter entfernten Stand.

Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkam, war die Beifahrertür geöffnet, und ihre auf dem Beifahrersitz abgestellte Prada-Handtasche mit teurer Geldbörse samt diverser Kreditkarten und aller Ausweispapiere und einem neuen iPhone war verschwunden.

Die Hausratversicherung, der die Bonnerin den Schaden meldete, weigerte sich jedoch, die geforderte Summe für die 2012 zum Preis von 1150 Euro gekaufte hellgraue Tasche zu zahlen und verwies auf eine entsprechende Klausel im Vertrag.

Danach müsse nur gezahlt werden, wenn das Auto aufgebrochen worden sei. In diesem Fall aber, so die Assekuranz, sei der Wagen nicht ordnungsgemäß verschlossen worden, denn es fehlte jede Aufbruchspur. Dafür aber lieferten im Zivilverfahren vor dem Amtsgericht die bestohlene Bonnerin und ihr Mann eine Erklärung und erzählten eine ganz andere Geschichte.

So beteuert die Ehefrau, sie habe wie immer den Wagen mit der Fernbedienung verschlossen, und sie habe auch das typische Klicken des Verriegelns gehört. Das Ehepaar ist sicher: Hier ist etwas ganz anderes passiert, wovor auf Warnschildern auf dem Großmarktgelände 2012 auch schon mal hingewiesen worden sei.

Und zwar hätten Diebe das Funksignal der Fernbedienung abgefangen und das Verriegeln blockiert oder aber das Signal ausgelesen, kopiert und so den Wagen geöffnet, ohne ihn aufbrechen zu müssen. Mit dieser Erklärung aber kamen sie vor dem Amtsgericht nicht durch. Das wies die Klage ab und befand: Wir glauben der Klägerin zwar, dass sie selbst davon überzeugt ist, abgeschlossen zu haben.

Aber wäre das Funksignal der Fernbedienung tatsächlich abgefangen und blockiert worden, hätte es keine Verriegelung und damit auch kein Klicken gegeben. Im Übrigen, so die Zivilrichterin, habe die Klägerin auch bei der Anzeigeerstattung der Polizei nichts von einem Klicken berichtet.

Das aber nehmen die Bonnerin und ihr Mann, der Anwalt, nicht hin. Sie legten, wie Sprecher Sczech erklärte, Berufung vor dem Landgericht ein. Doch auch die zuständige 5. Zivilkammer hat schon signalisiert, dass sie den Fall nach Aktenlage nicht anders sieht als das Amtsgericht.

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