Kommentar zum Alkoholverkaufsverbot für einen Kiosk Nägel mit Köpfen

Weil es immer mehr Probleme mit Betrunkenen in der Unterführung zwischen Kaiserplatz und Poppelsdorfer Allee gibt, hat die Stadt Bonn als Eigentümerin des Kiosks in der Unterführung dem Betreiber gekündigt. Der Mann hat an seinem Kiosk auch Alkohol verkauft.

Und es bewegt sich doch etwas im Stadthaus: Sah es zunächst so aus, als ließe sich an den zum Teil unhaltbaren Zuständen entlang der Poppelsdorfer Unterführung kaum etwas ändern, macht die Verwaltung nun Nägel mit Köpfen und von ihrem Hausrecht Gebrauch. Sie hat dem Kioskbesitzer quasi die Pistole auf die Brust gesetzt: Wenn er den Verkauf von Billigbier und Co nicht einstellt, muss er gehen. Alle Achtung, ein solch konsequentes Handeln ist man von der Bonner Stadtverwaltung eher nicht gewohnt. Richtig ist der Schritt allemal.

Wer die Unterführung regelmäßig durchquert, hat schon lange beobachtet, dass sich dort zunehmend schwer alkoholisierte Personen, die teilweise gegenüber Passanten auch recht rabiat werden können, aufhalten, seit an dem Kiosk von morgens bis spät abends Alkohol zu haben ist. Eine stetig sprudelnde Quelle also, die die Szene anlockt und zum Verbleiben und Trinken einlädt. Daran haben auch die von der Stadt angekündigten stärkeren Kontrollen durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nichts geändert, zumal der Alkoholkonsum dort, anders als im Bonner Loch, laut Verwaltung nicht verboten werden kann.

Klar war, dass der Kioskbetreiber auf sein vermutlich lukrativstes Geschäft nicht verzichten möchte und den Rechtsweg einschlagen wird – was er schließlich auch getan hat. Doch die Stadt sollte standhaft bleiben und notfalls durch alle Instanzen gehen. Im Interesse der vielen Bürger, die tagtäglich die enge Unterführung nutzen müssen, und der Anlieger, für die die Situation dort ebenfalls schon lange unerträglich ist.

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