Prozess zum WCCB-Skandal Muss Bonns Ex-OB Dieckmann auf den Zeugenstuhl?

Bonn · Acht Jahre nach dem Baustopp und zwei Jahre nach der Eröffnung lebt der Bauskandal weiter vor Gericht. Im Schadensersatzprozess der Stadt Bonn gegen den gescheiterten Investor Man-Ki Kim müssen die Richter jetzt folgende Frage beantworten.

Es könnte eine unerwartete Premiere werden, wenn Bonns Oberbürgermeisterin a.D. Bärbel Dieckmann (SPD) im Zusammenhang mit den Geschehnissen um das World Conference Center Bonn (WCCB) einmal den Gerichtssaal betreten müsste. Doch noch schmort die Entscheidung in der Röhre eines juristischen Erkenntnis- und Bewertungsprozesses.

Die Ermittlungen gegen Dieckmann wurden 2012 eingestellt, ferner lehnte Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) ein Disziplinarvergehen ab, und im Strafprozess gegen WCCB-Investor Man-Ki Kim drückte Dieckmann selbst den Knopf „Zeugnisverweigerungsrecht“, was ihr zustand. Nun könnte es anders kommen, denn ihr alter Arbeitgeber Stadt Bonn führt seit Anfang 2014 einen Schadensersatzprozess gegen Kim und hat seine Ex-Verwaltungschefin in den Zeugenstand gerufen.

Für Erstleser ist es nicht einfach, den WCCB-Thriller auf Anhieb zu verstehen und warum aus Dieckmann jetzt – zwölf Jahre nach dem WCCB-Ratsbeschluss – eine Zeugin ohne Verweigerungsrecht werden könnte. Das hat mit hochkomplexen Sachverhalten zu tun, und kein Richter versäumte es bisher, darauf hinzuweisen. Es existieren zwar echte Fakten (keine „alternativen“), aber sie taugen kaum für letzte Wahrheiten. Das war im Strafprozess gegen Kim & Co. nicht anders. Die Strafverfahren und die Urteile bilden nur eine von vielen Wahrheiten. Für eine umfassende Aufklärung sei das Gericht nicht zuständig, hatte einmal ein WCCB-Richter gesagt.

„Wenn man Betrüger erkennen könnte, gäbe es keinen Betrug“

Dabei sind die Rollen klar verteilt: Richter klären und prüfen, was Staatsanwälte anklagen. Was nicht angeklagt ist, wird nicht aufgeklärt. Beim WCCB wurden nur die großen Vergehen – sofern aus Ermittlersicht bewiesen – angeklagt. Manchmal läuft es auch so, dass etwas angeklagt ist, aber das Gericht die Ausfahrt „Prozessökonomie“ wählt, weil die Wahrheit gut versteckt ist und der Aufklärungsaufwand die Richter abschreckt. Es gebe eine ärgerliche Antwort auf die Frage nach der Wahrheit, schreibt Ferdinand von Schirach, erfolgreich schriftstellernder Strafverteidiger aus Berlin, in seinem Essay-Band Die Würde ist antastbar, „aber es gibt keine andere, und jeder, der in der Strafjustiz arbeitet, muss sie mühsam lernen: Die Wahrheit eines Verfahrens ist nur eine Theorie über die Wirklichkeit“.

Eine Theorie über das WCCB geht so: Der Südkoreaner Kim und Mitstreiter haben die Stadt betrogen, indem sie etwas von einem Weltkonzern „Hyundai“ erzählten und das zu erbringende Eigenkapital von 40 Millionen Euro als reine Formsache darstellten. Kim wurde 2013 verurteilt, ebenso sein rechtlicher Berater. Letzterer auch wegen Bestechung. Umgekehrt war die Bestechlichkeit städtischer Bediensteter zugunsten der Stadt für die Richter kein Thema. Das war der strafrechtliche Akt. Die Öffentlichkeit folgerte: Kriminelle Südkoreaner haben die Stadt betrogen – eine Sichtweise, wie sie auch OB a.D. Dieckmann 48 Stunden nach der bundesweiten WCCB-Großrazzia am 15. September 2009 in einem wohlfeilen Satz nahelegte: „Wenn man Betrüger erkennen könnte, gäbe es keinen Betrug.“

Verfahren stottert

Ist jemand wegen Betrugs verurteilt worden, hat der mutmaßlich Betrogene eigentlich eine gute Ausgangsbasis, um den Betrüger auf Schadensersatz zu verklagen. Doch das Verfahren „Stadt gegen Kim“ stottert. Das hat Gründe. Der städtischen Verwaltungsspitze wurde am 25. Oktober 2005 von der Sparkasse Köln-Bonn eine unangenehme Wahrheit mitgeteilt: Investor Kim sei nicht kreditwürdig. Das war das Aus für das WCCB. Eigentlich. Und ein Schaden war (noch) nicht entstanden. Einige Tage später die Wende: Die Stadt ist bereit, für einen Kredit über 74,3 Millionen Euro an den Investor zu bürgen. Ende 2005 kürt der Stadtrat Kim zum WCCB-Investor und segnet den finanziellen Rahmen des Projekts ab. Von den 139 Millionen Euro soll keiner aus der Stadtkasse fließen. Auf den späteren Seiten der Ratsvorlage taucht der Begriff „Nebenabrede“ auf, aber nicht die Zahl 74,3 Millionen. Kein Ratspolitiker verstand darunter eine Bürgschaft und sollte es wohl auch nicht. Die Kommune haftet, so das Ratsverständnis, erst nach Fertigstellung des WCCB und hätte so einen Gegenwert.

Doch tatsächlich entwickelt sich das Projekt so, wie es die Prüfer der Sparkasse 2005 quasi befürchtet hatten, als sie dem Investor den Kredit verweigerten. Kim kann die vereinbarten 40 Millionen Euro zum Baustart nicht nachweisen. Im Dritte-Welt-Land Libyen hatte er dasselbe Problem, weshalb er dort nicht mit öffentlichen Mitteln losbauen durfte. In Bonn schon. Der Weg dazu: Die Stadt musste ihre bürgschaftsähnliche Nebenabrede erweitern. Unter dem Begriff „Multifunktionskredit“ haftete die Stadt fortan auch für das Investor-Eigenkapital. Am 19. März 2007 unterzeichnen Mitglieder des städtischen Verwaltungsvorstands eine ganz andere Nebenabrede als jene, zu der der Stadtrat sie ermächtigt hatte. Es ist der Tag, an dem alle Projektrisiken zum Steuerzahler wandern.

2009 geht das Geld aus

Ist die Stadt also gar nicht betrogen worden? Hat nicht vielmehr die Verwaltungsspitze den Stadtrat betrogen, indem sie ihm das Kreditprüfungsergebnis der Sparkasse und die eigene Bürgschaft verschwieg? Ist der Hunderte Millionen umfassende Schaden erst hierdurch entstanden, weil der Rat glauben sollte, er schicke einen leistungsstarken Investor auf die Reise, die aber tatsächlich mehr ein Himmelfahrtskommando war? Das Motiv dafür ist eher schlicht: Die Stadt hatte keinen anderen Investor. Das Projekt war zudem so sehr politisch gewollt (von Bund, Land, Stadt) und von Anfang an wirtschaftlich so unseriös projektiert – Business-Pläne, Baukosten, Investor-Eigenkapital –, dass es die demokratische Genehmigungsprozedur nur überstehen konnte, wenn dem Rat zentrale Fakten verschwiegen wurden.

Als der WCCB-Baustelle im Frühsommer 2009 das Geld ausgeht, ist der Stadtrat als Retter gefragt. Wieder wird den Politikern eine Story erzählt, die nur dazu dient, das „Go“ für weitere Millionen zu erhalten. Es braucht 30 Millionen frisches Geld aus der Stadtkasse, um einen Baustopp zu verhindern, weitere 30 Millionen soll eine von Kim akquirierte Investmentfirma aus Hawaii namens Honua beisteuern. Dabei gehört das WCCB längst der Investmentfirma Arazim (Zypern). Der Rat „rettet“ und bewilligt 30 Millionen, weiß aber nicht, dass die Hälfte davon gar nicht zur Baustelle fließt, sondern gleich wieder zurück zur Sparkasse, die das fehlende Eigenkapital vorfinanziert hatte. Ende August 2009 ist Wahl, und das Rathaus zieht alle Register, damit die Baustelle erst danach zusammenbricht. Und so kommt es.

Der nicht justiziell geschulte „gesunde Menschenverstand“ fragt: Wenn Kim durch die Vorlage geschönter Bilanzen und fragwürdiger Gesellschaftsverhältnisse von der Sparkasse früh als nicht kreditwürdig enttarnt wurde – wie konnte er dann noch betrügen und Schaden anrichten? Auch deshalb bot der Kim-Strafprozess nur „eine Theorie über die Wirklichkeit“, auch deshalb hakt es im aktuellen Zivilstreit. Deshalb ist auch die Ex-OB in den Zeugenstand gerufen worden, die bei Entscheidungen wie Millionen-Bürgschaften die „Letztentscheidungsbefugnis“, so ein Strafrichter, besaß.

Dieckmann will nicht aussagen

Welcher städtische Funktionsträger hat die Bürgschaft bei der Sparkasse eingefädelt und abgesegnet? Und wer hat das und vieles Andere vor dem Rat verheimlicht? Im Prozess der Stadt (Klägerin) gegen Kim (Beklagter) sucht man nach Antworten. Die für Mitte Juni geladene Zeugin Dieckmann will nicht aussagen, sie wehrt sich (der GA berichtete) und pocht auf ein neuerliches Zeugnisverweigerungsrecht. Sie schreibt: „Auch wenn ich überzeugt davon bin, dass Ansprüche der Bundesstadt Bonn gegen mich nicht bestehen, möchte ich mich der Gefahr einer Inanspruchnahme durch die Klägerin nicht aussetzen.“ Unausgesprochen: Es geht um ihr Risiko, einen vermögensrechtlichen Schaden zu erleiden.

Das Landgericht führt nun einen „Zwischenstreit“, der sich heute oder in den nächsten Tagen entscheidet. Muss Dieckmann auf den Zeugenstuhl? Hinter den Kulissen werden dazu Schriftsätze ausgetauscht, in denen Paragraf 385 der Zivilprozessordnung auftaucht. Danach „darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern“, wenn „die auf das streitige Rechtsverhältnis sich beziehenden Handlungen von ihm selbst als Rechtsvorgänger oder Vertreter einer Partei vorgenommen sein sollen“. Hier hieße das: im Namen der Stadt Bonn, deren oberste gesetzliche Vertreterin Dieckmann war. Egal wie das Gericht in dieser Causa entscheidet: Beide Seiten können die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Köln anfechten.

"Der Rat wusste alles"

Folgt man einer Erklärung von Dieckmanns erstem Strafverteidiger Professor Rainer Hamm, hätte eine Zeugin Dieckmann ohnehin keinen Nährwert für die Wahrheitsfindung. Er erklärte schon am 8. Dezember 2009: „Der Rat wusste alles, was Frau Dieckmann wusste. Mehr Wissen besaß sie nicht.“ Das treibt den Bürger an die Grenzen seiner Vorstellungskraft: Eine Verwaltungschefin, die nichts von einer städtischen Millionen-Bürgschaft zum wichtigsten Projekt Bonns wusste?

Fest steht nur: Die Stadt wird mit ihrer Klage nicht zu 100 Prozent durchkommen. Schon im November 2016 hatten die Richter in einem Hinweisbeschluss formuliert, dass der Ratsbeschluss vom Dezember 2005 „auf einer Fehlvorstellung“ beruhen könne und die Klägerin (Stadt) sich einige Kenntnisse „mitschuldensbegründend“ zurechnen lassen müsse.

Mitarbeit: Andreas Baumann, Lisa Inhoffen, Rita Klein, Florian Ludwig, Wolfgang Wiedlich

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