Nach dem WCCB-Skandal Millionenklage gegen Dieckmann und Hübner

BONN · Der Bonner Rat hat eine Schadensersatzforderung in Millionenhöhe gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann beschlossen. Auch Ex-Stadtdirektor Arno Hübner ist betroffen.

Bärbel Dieckmann.

Bärbel Dieckmann.

Foto: dpa

Der früheren Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und weiteren Akteuren im WCCB-Bauskandal stehen langwierige Schadensersatzprozesse bevor. Nach dem Ratsbeschluss am Donnerstagabend wird die Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen unverzüglich die Klageschriften einreichen, da am Samstag Verjährungsfristen ablaufen. Betroffen sind neben Dieckmann der ehemalige Stadtdirektor Arno Hübner (CDU), der vor Jahren gefeuerte Ex-Chef des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB), Friedhelm Naujoks, sowie zwei SGB-Mitarbeiter.

Der Rat folgte dem Vorschlag der Stadtverwaltung mit breiter Mehrheit. Gegenstimmen kamen nur von der SPD und von Sebastian Kelm (Sozialliberale). SPD-Fraktionschefin Bärbel Richter hatte die Ablehnung schon im Vorfeld damit begründet, die Klagen würden die „Verwaltung lähmen und die Stimmung in der Stadt vergiften“. Die Stadtverwaltung hat die Forderungen aus Fürsorgegesichtspunkten auf eine Million Euro pro Person begrenzt. Die volle Summe verlangt sie nur von Dieckmann und Hübner.

Naujoks soll 500.000 Euro und die zwei SGB-Mitarbeiter je 250.000 Euro zahlen. Dass nur Teilklagen erhoben werden, reduziert die Prozesskosten. Den finanziellen Schaden des Skandals hat die Stadt noch nicht beziffert, wie die Anwälte anmerken. Die Gesamtkosten für das neue Kongresszentrum liegen bei 300 Millionen Euro. Allein wegen der als „Nebenabrede“ getarnten WCCB-Bürgschaft musste die Stadt aber 72 Millionen Euro an die Sparkasse Köln-Bonn zahlen.

Vorwurf der Dienstpflichtverletzung

Mit der Schadensersatzklage wirft die Kommune der Ex-Oberbürgermeisterin eine Dienstpflichtverletzung vor. Dass die Verwaltung unter ihrer Führung 2005 die Bonität des windigen Investors Man-Ki Kim nicht selbst überprüft hat, könnte nach Einschätzung der Juristen den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllen.

Deutlich stärker als Dieckmann rückt nach GA-Informationen aber Arno Hübner in den Fokus: Dem Ex-Stadtdirektor könnten die umstrittene Ratsvorlage von 2005, die Meldung der „Nebenabrede“ an die Bezirksregierung und die Unterzeichnung der verkappten Bürgschaft zum Verhängnis werden. Bei Naujoks, damals zuständig für das Controlling der WCCB-Baustelle, geht es unter anderem um die Freigabe einer zweifelhaften Rechnung in Millionenhöhe.

Dieckmann war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Hübner dagegen zeigte sich zuversichtlich, alle Vorwürfe einer Klageschrift zu entkräften. „Ich hätte nach jahrzehntelanger Arbeit für die Stadt erwartet, dass man mir wie erbeten vorher die Gelegenheit gegeben hätte, mich zu mir unbekannten Vorwürfen mit belegbaren Argumenten zu äußern, um dann über eine Klage zu entscheiden“, kritisierte der pensionierte Beamte. „Das ist nicht geschehen. Das macht mich betroffen.“

Kanzlei ist skeptisch

Anstoß zur Klage war das Urteil im Schadensersatzprozess gegen Kim im Frühjahr: Das Landgericht konnte nicht ausschließen, dass die damalige Stadtspitze um die fehlende Finanzkraft des WCCB-Investors wusste. Die städtische Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs aus Bonn beurteilte die Klagechancen trotzdem eher skeptisch. Die Ratsmehrheit setzte ein zweites Gutachten der Hamburger Kanzlei durch. „Ergebnis ist, dass die Juristen bei fünf Verantwortlichen entsprechende Ansatzpunkte dargestellt haben“, erklärte die Koalition aus CDU, Grünen und FDP am Donnerstag in einer Mitteilung. „Aus unserer Sicht ist es für den Stadtrat geboten, diese Klagen ohne Ansehen der Person einzureichen.“ Einige CDU-Mitglieder verließen den Saal allerdings vor der Abstimmung.

Zuvor hatte Michael Faber (Linke) Oberbürgermeister Ashok Sridharan vorgeworfen, die Entscheidung „chaotisch“ organisiert und intern mehrfach die Zuständigkeit gewechselt zu haben. Die Verwaltungsspitze hatte sich zunächst der Haltung von Redeker, Sellner, Dahs angeschlossen und von Klagen abgeraten.

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