Amtsgericht weist Antrag ab Mieter muss Katzen des Nachbarn nicht in Garten lassen

Bonn · Die Katzenmutter hatte so auf die Hilfe der Justiz gehofft – vergeblich: Das Amtsgericht hat am Donnerstag den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit dem die Bonnerin für ihre Tiere in dem Mehrfamilienhaus wieder den Zutritt erstreiten wollte zu dem Garten, der zur Wohnung des Mieters im Erdgeschoss gehört.

 Nach zehn Jahren hatte der Nachbar die Kellerfenster so vergittert, dass die beiden Katzen der im zweiten Stock lebenden 62-Jährigen nicht mehr raus konnten.

Nach zehn Jahren hatte der Nachbar die Kellerfenster so vergittert, dass die beiden Katzen der im zweiten Stock lebenden 62-Jährigen nicht mehr raus konnten.

Foto: dpa

Das teilte Amtsgerichtssprecherin Gabriele Wester mit. Nach zehn Jahren hatte der Nachbar die Kellerfenster so vergittert, dass die beiden Katzen der im zweiten Stock lebenden 62-Jährigen nicht mehr raus konnten.

Ende Juni hatte der Nachbar den Katzen den Kampf angesagt und ihnen den Garten mit Blumenkübeln, Spalieren und Netzen versperrt. Als die Katzen dennoch rausfanden, setzte er ein Gitter ein, das ihnen kein Schlupfloch mehr bot. Die Katzenmutter rief die Polizei, die sie an die Justiz verwies. Die Bonnerin zerschnitt die Gitter mit dem Bolzenschneider – und kassierte eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Es blieb dabei: Die Katzen konnten nicht mehr raus. Für alle eine Katastrophe, wie sie schilderte.

Denn die Tiere, die nicht nicht mehr durch ihre elektronische Klappe raus und sich in dem innerstädtischen Hintergärtenrevier frei bewegen konnten, jammerten und hinterließen Protestkot und Urin in der Wohnung. Wie ihre Halterin erklärte, muss sie ihre Lieblinge selbst nach draußen bringen und der Gefahr einer viel befahrenen Straße aussetzen. Tatsächlich ist kürzlich eine der Katzen überfahren und getötet worden, wie sie dem GA mitteilte.

Das aber ändert für den Richter nichts an der Rechtslage, wie er schließlich in seiner Entscheidung begründet: Auch wenn ein Gartenbesitzer es dulden müsse, dass Katzen über sein Grundstück liefen, so müsse er es nicht hinnehmen, dass Nachbars Katzen seinen Garten regelmäßig nutzen, erst recht nicht als Katzenklo. Genau das hatte der Nachbar moniert und ihn zur Vergitterung veranlasst, wie er erklärte.

Die Katzenmutter, so der Richter, hat keinen Anspruch auf Zugang zum Garten, zumal die Katzen das Gelände aufgrund der langjährigen Zutrittsstelle als ihr Revier ansahen und es „übermäßig“ nutzten. Der Gartenmieter habe das Recht, seinen Besitz jederzeit zu schützen, auch wenn er die Nutzung durch die Katzen zuvor geduldet habe.

Die Katzenmutter hat den Nachbarn in der Zwischenzeit wegen Tierquälerei angezeigt.

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