Kommentar Mehrwert für die Bonner

Nicht jeder Eigentümer ist glücklich darüber, wenn sein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird. Er muss es instand halten - nicht nur für sich, sondern auch für die Allgemeinheit. Dabei ist er wegen behördlicher Auflagen noch nicht mal sein eigener Herr. Nun haben sich Stadt, Obere Denkmalbehörde und Rheinisches Denkmalamt zusammengesetzt, um den Rheinauenpark unter Schutz zu stellen.

Eine gute Entscheidung, denn die bei vielen so beliebte Anlage kann dann in ihrer Gestaltung nicht einfach verändert werden.

Die Rheinaue wird zum Denkmal, weil sie einen historischen Aussagewert für die Geschichte der deutschen Gartenschauen sowie für die deutsche Gartenarchitektur der 70er Jahre besitzt. Als einer der größten Landschaftsgärten des Landes hat sie auch einen gartenkünstlerischen und städtebaulichen Wert.

Nun muss kein Bonner befürchten, dass es in der Rheinaue irgendwann mit dem Spaß vorbei ist. Das Gelände wird nicht umzäunt, man muss auch keinen Museumseintritt zahlen. Die Tretboote bleiben, die Spielplätze sowieso. Und auch Radfahrer und Inlineskater werden nicht verbannt. Konzerte und Feste sind für die Denkmalschützer kein Widerspruch, sondern fester Bestandteil des Parks.

Damit wird der Freizeitaspekt quasi mit zum Denkmal erhoben und hat dadurch Bestand - ein Mehrwert für die Bonner. Einschränkungen sind nur zu erwarten, wenn etwas Neues gebaut wird. Das muss dann in die Anlage passen. Auch das sollte den Erholungssuchenden recht sein. Wenn sich alle einig sind, wie wichtig die Rheinaue ist, sollte die Stadt für den leerstehenden Rheingarten am Schiffchensee bald einen Pächter finden. Verlassene Ecken tun der Anlage nicht gut.

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