Nach sechs Wochen Hausarrest in Bulgarien Mehmet Y. darf nach Deutschland zurückkehren

Bonn · Der Nervenkrieg um die mögliche Auslieferung des türkischstämmigen Bonners Mehmet Y. hat ein Ende: Wie seine Frau am Donnerstag dem GA mitteilte, darf Mehmet Y. ausreisen. Die Türkei hatte die Auslieferung verlangt.

Die Staatsanwaltschaft habe keine Berufung gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil des Bezirksgerichts Warna eingelegt. „Wir versuchen, noch diesen Freitag einen Flug nach Deutschland zu buchen“, sagte die Ehefrau. Obwohl das Gericht ihren Mann vorige Woche aus dem Hausarrest entlassen habe, habe die Polizei ihn täglich im Hotel kontrolliert. Das seien nochmal bange Tage gewesen, sagt die Bonnerin am Telefon.

Mehmet Y. wollte Anfang September mit seiner Frau in Warna Urlaub machen. Bei seiner Ankunft am Flughafen wurde er sofort von der Polizei festgenommen. Gegen den 44-Jährigen, der seit 2009 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, lag eine sogenannte Red Notice von Interpol vor. Die Türkei forderte seine Auslieferung. Hintergrund: Ein türkisches Gericht hatte 1999 Mehmet Y. in dessen Abwesenheit zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er angeblich die verbotene Kurdenpartei PKK unterstützt habe. Der Mann flüchtete damals nach Deutschland.

Nach einigen Tagen in Untersuchungshaft hatte der bulgarische Haftrichter Mehmet Y. in seinem Urlaubshotel unter Hausarrest gestellt. Gülsen Y. zufolge hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung vorige Woche erklärt, dem Gericht lägen keine Beweise für die von türkischer Seite vorgebrachten Vorwürfe vor. „Wenn wir zu Hause sind, werden wir eine Feier für alle Angehörigen, Freunde und Unterstützer ausrichten, um mit dem Ganzen auf schöne Weise abzuschließen“, sagte Gülsen Y., die mit ihrem Mann in Lengsdorf lebt.

„Die Heimkehr von Mehmet Y. darf nicht vergessen machen, dass die Bundesregierung dringend aufgefordert ist, ein derartiges Vorgehen der Türkei wie im Fall Mehmet Y. unmöglich zu machen“, forderte die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner (Grüne). Nach Dogan Akhanli 2017 in Spanien handele es sich bei Mehmet Y. um eine weitere Festnahme eines deutschen Staatsbürgers im Ausland. Beide Male habe eine Interpol-Fahndung (Red Notice) aus der Türkei vorgelegen. „Die Bundesregierung muss ihre Staatsbürger schützen. Deswegen müssen nun alle Red Notices aus der Türkei überprüft werden, sodass keine Gefahr besteht, willkürlich im Ausland festgenommen zu werden“, so Dörner.

Alle Infos, die darauf hindeuteten, dass Fahndungsaufrufe politische motiviert seien, müssten umgehend an Interpol gemeldet werden, damit diese das Ersuchen lösche. Zudem müssten Gefährdete gewarnt werden. Wie der GA am späten Donnerstagabend erfuhr, klappte die Buchung. Das Flugzeug wird am Freitagabend in Düsseldorf landen.

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