Schnellrestaurant in Bonn Mann klagt gegen Kündigung wegen sexueller Belästigung

Bonn · Der Betreiber eines Bonner Schnellrestaurants kündigt einem Mitarbeiter wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Der Mann soll zwei Kolleginnen in deren Umkleide beim Umziehen beobachtet haben. Der Mann klagt jetzt gegen die Kündigung.

 Keine Einigung gibt es im Streit um die fristlose Kündigung eines Restaurantmitarbeiters.

Keine Einigung gibt es im Streit um die fristlose Kündigung eines Restaurantmitarbeiters.

Foto: dpa

Dienstkleidung ist in Schnellrestaurants Pflicht. Deshalb müssen die Betreiber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Möglichkeit zum Umziehen bieten. In aller Regel sind die Kabinen nach Geschlechtern getrennt. Weil ein männlicher Beschäftigter eines Schnellrestaurants in Bonn dennoch die Damenumkleide betrat, wo sich gerade zwei Kolleginnen umzogen, erhielt er die fristlose Kündigung. Der Vorwurf: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Der Mann, Ende 50, hat Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Am Montag trafen sich die Parteien im Arbeitsgericht Bonn vor der Dritten Kammer.

Die Beklagtenseite hält dem Mitarbeiter vor, er habe die Umkleide betreten, obwohl klar war, dass zwei Kolleginnen, die gerade Feierabend gemacht hatten, sich dort aufhielten. Er habe zwar angeklopft, sei dann aber eingetreten, obwohl die zwei Frauen ihn aufgefordert hätten, draußen zu bleiben. Eine von den beiden Frauen sei zu dem Zeitpunkt nahezu unbekleidet gewesen. Nachdem die Kolleginnen den Mann laut angeschrien hätten, sei er wieder hinaus gegangen. Bei einer späteren Anhörung durch die Vorgesetzten habe er eine der beiden Frauen, eine Landsmännin aus einem südosteuropäischen Land, als Schlampe bezeichnet und sie dann weiter in ihrer Landessprache beschimpft.

Der Anwalt des Klägers schildert eine andere Version des Vorfalls: Sein Mandat habe laute Stimmen aus der Umkleide gehört und lediglich nachschauen wollen, ob alles in Ordnung sei. Als er die beiden Frauen gesehen habe, habe er sofort den Raum wieder verlassen. Er arbeite bereits seit mehr als fünf Jahren in dem Restaurant und habe sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, so der Anwalt weiter.

Die Gegenseite erklärt jedoch, eine der betroffenen Kolleginnen habe ihren Vorgesetzten berichtet, der Kläger belästige sie bereits seit geraumer Zeit und sie habe Angst, ihm zu begegnen "Und warum hat sie das nicht längst angezeigt?", fragt der Klägeranwalt.

Der Kammervorsitzende gibt sich hinsichtlich der Erklärung der Klägerseite skeptisch. "Eigentlich sind auch laute Stimmen kein Grund, eine Damenumkleide zu betreten", sagt er. Sei Vorschlag zur Güte: Der Betrieb wandelt die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung um und zahlt dem Kläger noch den restlichen Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Doch der Kläger lehnt ab. Er sei auf den Job angewiesen und habe Sorge, in seinem Alter keine neue Arbeitsstelle mehr zu finden, erklärt dessen Rechtsbeistand. Die Parteien treffen sich nun im Oktober zum Kammertermin. Dann sollen auch die beiden Kolleginnen geladen werden.

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