Salafistische Umtriebe in Bonn Machtlos gegenüber „Lies“-Aktion

Bonn · Für Polizei, Verfassungsschützer und Stadtverwaltungen sind sie ein Dorn im Auge: Koran-Verteilaktionen in deutschen Fußgängerzonen. Dennoch sind die Behörden offensichtlich machtlos gegenüber solchen Aktionen von Salafisten.

Auch gegenüber der Verteilaktion „Lies“, hinter der die beiden Islamisten Ibrahim Abou Nagie und Said El-Emrani mit ihrer Gruppierung „Die wahre Religion“ stecken. Letzterer ist in Bonn aufgewachsen, Abou-Nagie wohnt nach GA-Informationen mittlerweile auch in Bonn. Allein der Blick auf die Facebook-Seite der „Wahren Religion“ – 177.038 „Gefällt-mir“- Angaben, Tendenz steigend – zeigt, dass deren Anhänger fast jeden Samstag im Bonner Zentrum, in Tannenbusch oder in Bad Godesberg Korane kostenlos verteilen.

Das bestätigte am Mittwoch die Stadt Bonn: „Wöchentlich samstags steht “Lies„ in der Fußgängerzone Bonn, unregelmäßig auch in Tannenbusch vor dem Einkaufszentrum oder in der Fußgängerzone Bad Godesberg auf dem Theaterplatz, wenn in der Fußgängerzone in der Bonner Innenstadt kein Platz ist“, sagte Stadtsprecherin Monika Hörig. Im Schnitt stünden drei Personen an den Ständen, manchmal unterstützt von Abou Nagie und/oder El-Emrani, wie Videos im Internet belegen. Eine andere salafistische Gruppierung, „Siegel der Propheten“, über die der General-Anzeiger im Frühjahr berichtet hatte, hat sich seit Juli nicht mehr in Bonn blicken lassen.

Juristisch gegen diese Art salafistischer Umtriebe auf Straßen und Plätzen vorzugehen, scheint nahezu unmöglich. „Die Verteilung von Koranen an sich ist keine unzulässige Handlung, die gegen ein Gesetz verstößt oder von der irgendeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht“, teilte Vizestadtsprecher Marc Hoffmann mit. Solange also während der Koran-Verteilungen selbst – für die jedes Mal eine Sondernutzungsgenehmigung beantragt werden müsse und die auch jedes Mal erteilt werde – nicht offen für eine Terrormiliz wie den Islamischen Staat (IS) geworben werde, beziehungsweise der IS und/oder dessen Straftaten verherrlicht würden oder für terroristische Gruppen Geld gesammelt werde, könne die Stadtverwaltung nichts gegen die Verteilaktionen unternehmen.

Anders sähe es aus, wenn Kämpfer direkt rekrutiert oder von den Ständen aus systematisch strafbare Handlungen begangen würden – was aber in Bonn ebenfalls bislang nicht vorgekommen sei, so Stadt und Polizei auf GA-Anfrage. Auch in puncto ordnungsgemäße Anmeldung scheinen die Salafisten kein Risiko einzugehen: „Fälle, in denen solche Stände im Bonner Stadtgebiet ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellt wurden, sind hier nicht bekannt“, ergänzte Hörig.

Schwierig scheint auch eine andere von NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier ins Spiel gebrachte Idee zu sein, die Koran-Aktionen auszuhebeln. Er schlug vor, einzelnen Aktivisten Straftaten nachzuweisen. Bislang sei die Stadt aber von der Polizei nicht über Ermittlungs- oder abgeschlossene Strafverfahren gegen Personen informiert worden, „weil es schlicht keinen solchen Fall gab“, so Hörig – was die Bonner Polizei bestätigte. Dennoch tauschten sich Stadt und Polizei aus, „damit letztere gegebenenfalls vor Ort tätig werden und die Stadt informieren kann“.

Die Aussage von Freier, alle großen Städte im Land, darunter auch Bonn, prüften mit dem NRW-Innenministerium intensiv die Möglichkeit, einzelne „Lies“-Aktionen zu verhindern, „können wir nicht bestätigen“, sagte Hörig.

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