Prozess in Bonn Müllabfuhr soll geparktes Auto beschädigt haben

Bonn · Ein Müllwerker muss sich wegen Unfallflucht vor Gericht in Bonn verantworten, denn eine Zeugin hatte ihn belastet. Aufgeklärt wird der Fall nicht, doch von dem Verfahren profitiert am Ende der Kinderschutzbund.

 Ein Müllfahrzeug soll in Oberkassel ein parkendes Auto touchiert und beschädigt haben. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, konnte aber nicht aufgeklärt werden. Das abgebildete Symbolbild entstand im thüringischen Erfurt.

Ein Müllfahrzeug soll in Oberkassel ein parkendes Auto touchiert und beschädigt haben. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, konnte aber nicht aufgeklärt werden. Das abgebildete Symbolbild entstand im thüringischen Erfurt.

Foto: picture alliance/dpa

In den engen Sträßchen von Oberkassel ist schon so manch ein Müllwagenfahrer ins Schwitzen gekommen – vor allem, wenn er die Gasse der versetzt parkenden Autos millimetergenau durchfahren muss. Manchmal gelingt das nur mit Hilfe der mitfahrenden Müllwerker, die wie Flughafenlotsen den Transporter durch das Nadelöhr dirigieren. Das Rangieren scheint jedoch nicht immer schadensfrei zu gelingen, wie offenbar am 12. Oktober 2018.

In der Straße „Am Weitgarten“ kam an jenem Morgen ein parkender Renault Mégane in tiefem Nachtblau zu Schaden, die linke Seite wurde sichtbar aufgeschrammt. Aber die Männer in Orange blieben ungerührt, hieß es später: Der Müllwagen habe dann noch etwas hin- und her rangiert und sei davongefahren. So jedenfalls hatte es eine Bewohnerin der Straße beobachtet.

Nachbarin gab an, den Unfall beobachtet zu haben

Der Fall landete – fast ein Jahr später – vor dem Bonner Amtsgericht: Wegen Unfallflucht musste sich jetzt der 51-jährige Müllwagenfahrer verantworten. Er habe sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Der Familienvater jedoch ist sich keiner Schuld bewusst: „Ich habe nichts gehört, nichts gesehen!“, beteuerte er im Prozess.

Und seine beiden Kollegen – 61 und 35 Jahre alt – bestätigten seine Aussage. Aber die 68-Jährige Bewohnerin, die sich zurzeit in Spanien aufhält, hatte der Polizei zu Protokoll gegeben, gesehen zu haben, wie der Müllwagen beim Rangieren das blaue Auto geschrammt hätte. Auch sei sie sicher, dass die drei Müllmänner dies sofort bemerkt hätten. Denn kurz darauf habe sie folgenden Dialog gehört: „Und wenn jemand das gesehen hat?“ soll der angeklagte Fahrer zu Bedenken gegeben haben. Die prompte Antwort seiner Kollegen: „Ach, was, das hat keiner mitbekommen: Fahr weiter!“

Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt

Die Müllmänner hielten das Gespräch für „frei erfunden.“ Oder missverstanden. Vor allem fänden sie es seltsam, dass die Zeugin den Unfall nicht sofort gemeldet habe, sondern erst Tage später die Besitzerin des Autos darauf angesprochen hat. Der Richter entschied: Weder sollte ein Gutachten erstellt, noch die Zeugin aus dem sonnigen Süden eingeflogen werden. So schlug der Richter vor, das Verfahren gegen 500 Euro einzustellen, die der Müllwagenfahrer an den Kinderschutzbund zahlen soll. Damit waren alle einverstanden.

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