Luftangriff in Afghanistan Landgericht Bonn verhandelt im März über Kundus-Bombardement

Bonn · In einer Reihe von Verfahren um den 2009 von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff von Kundus in Afghanistan steht vor dem Landgericht Bonn die erste Verhandlung bevor. Am 20. März werde eine Zivilkammer über eine erste von mehreren Klagen mutmaßlicher ziviler Opfer verhandeln, teilte das Gericht am Freitag mit.

Mit einer Entscheidung sei an dem Tag noch nicht zu rechnen. In dem Verfahren verlangt ein Vater von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Kindern von der Bundesrepublik Deutschland 40 000 Euro. Eine Witwe und Mutter von sechs Kindern will eine Entschädigung von 50.000 Euro (Az.: 1 O 460/11). Kläger und Zeugen müssen zu dem Termin nicht erscheinen.

Am 4. September 2009 waren bei dem Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in der nordafghanischen Provinz Kundus zahlreiche Menschen getötet und verletzt worden. Der damalige Bundeswehr- Kommandeur von Kundus, Oberst Georg Klein, hatte das Bombardement veranlasst, weil er einen Taliban-Angriff befürchtete. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und 11 Verletzten aus, macht aber keine Angaben zum Anteil von Zivilisten.

Die Klage sei vor dem Landgericht Bonn erhoben worden, weil das Bundesverteidigungsministerium in der Stadt seinen Hauptsitz hat, hieß es.

Die Bundesrepublik Deutschland habe angekündigt, die Abweisung der Klagen zu beantragen. Insgesamt hat sich das Landgericht nach Angaben eines Sprechers bisher mit elf Verfahren zum Kundus-Komplex befasst. Auch andere deutsche Gerichte haben sich bereits mit dem Bombardement von Kundus beschäftigt.

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