Ex-OB Bärbel Dieckmann Klage im Bonner WCCB-Skandal könnte Erfolg haben

Bonn · Nach der überraschenden Wende im Zusammenhang mit einer möglichen WCCB-Schadensersatzklage gegen Ex-OB Bärbel Dieckmann (SPD) üben Ratspolitiker Kritik an der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Hatte die Kanzlei die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage bisher mit „offen bis zweifelhaft“ bezeichnet, so halte sie sie jetzt für „vernünftig“, hatte Beigeordnete Carolin Krause am Dienstagabend im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses bekannt gegeben. Die Politiker beschlossen daraufhin den Änderungsantrag der Jamaika-Koalition, die Stadt solle sieben geeignete Kanzleien auffordern, ein Angebot zur Erhebung einer Teilklage abzugeben (der GA berichtete). Außerdem soll die Kanzlei Redeker Sellner Dahs aufgefordert werden, die telefonisch übermittelte Rechtsauffassung am Tag der Sitzung des Hauptausschusses zu verschriftlichen und dabei zu erläutern, „warum diese Auffassung jetzt eine andere ist, wie in der vorletzten Woche gesagt und in der letzten Woche geschrieben wurde“.

Die Entscheidung über die Auftragsvergabe soll entweder im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung oder in der nächsten Ratssitzung am 7. Juni getroffen werden. Über eine ursprünglich angedachte Beauftragung einer anderen Kanzlei, eine Zweitbewertung der Erfolgsaussichten abzugeben, sowie über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, sei „aufgrund der neuen Rechtsauffassung“ nicht mehr abgestimmt worden.

Die SPD hatte vorgeschlagen, eine andere Kanzlei eine Plausibilitätsprüfung der ursprünglichen Bewertung der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vornehmen zu lassen. Nach gesicherten GA-Informationen stehen auf der Liste der sieben Personen, gegen die die Stadt eine Schadensersatzklage erwägt, neben Dieckmann auch Ex-Stadtdirektor Arno Hübner (CDU), Ex-Gebäudemanager Friedhelm Naujoks samt zwei seiner früheren Mitarbeiter, der damalige externe Berater der Stadt, Michael Thielbeer, und ein Berater des Investors.

Alle angeklagt bis auf Dieckmann

Bis auf Dieckmann hatte die Staatsanwaltschaft alle angeklagt. Das Verfahren gegen die Ex-OB hatte die Anklagebehörde bereits im Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt, die Verfahren gegen die Übrigen hatte das Landgericht nach teils kurzen Prozessen gegen Geldauflagen eingestellt. Den höchsten Betrag – 150 000 Euro – musste Thielbeer zahlen. Er war unter anderem wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr angeklagt worden und soll für seine Investor-Empfehlung (SMI Hyundai) 300 000 Euro netto erhalten haben. Von „Leistung ohne Gegenleistung“ sprachen die Ermittler, von „Schmiergeld“ der Insolvenzverwalter.

„Dieser neue Beschluss der Koalition war offensichtlich für alle Fraktionen die logische Konsequenz nach den Ausführungen der Verwaltung im Hauptausschuss“, sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Horst Gehrmann dem GA. Grünen-Fraktionssprecherin Brigitta Poppe meinte: „Die Rolle der Kanzlei, die uns bisher in den Verfahren ums WCCB begleitet hat, ist für uns nicht mehr nachvollziehbar.“ Mit der Entscheidung des Hauptausschusses werde nun die Chance gewahrt, dass in der Stadt in Sachen WCCB ein Stück Rechtsfrieden möglich werde. Ins gleiche Horn stößt Werner Hümmrich (FDP).

Linke wirft Sridharan chaotisches Management vor

Für SPD-Ratsfraktionschefin Bärbel Richter ist dagegen „mitnichten“ eine Entscheidung getroffen worden, ob eine Teilklage angestrengt werden soll. „Der Hauptausschuss hat schlicht auf neue Umstände reagiert.“ Linke-Fraktionschef Michael Faber wirft OB Ashok Sridharan (CDU) in der „sensiblen Frage der Haftungsklage“ chaotisches Management vor. Offenbar habe im Stadthaus früh die Tendenz vorgeherrscht, auf Klagen zu verzichten, so Faber. Felix Kopinski, Chef der Sozialliberalen, zeigte sich „massiv verärgert“ über den „Sinneswandel bei den beratenden Anwälten“. Hans Friedrich Rosendahl von der Allianz für Bonn (AfB) erklärte: „Nur so kann die Stadt Vertrauen bei den Bürgern zurückgewinnen.“

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