Klage gegen Kündigung Klage gegen Solarworld von Arbeitsgericht Bonn abgewiesen

Bonn · Das Arbeitsgericht Bonn hat eine Klage des einstigen Betriebsratsvorsitzenden der insolventen Solarworld AG abgewiesen. Peter Finger und seine Stellvertreterin hatten gegen ihre Kündigung geklagt.

Beide ehemaligen Solarworld-Mitarbeiter hatten – wie auch einige weitere Kollegen – gegen ihre Kündigung zum November 2017 geklagt, weil sie von einem Betriebsübergang ausgehen.

Denn der einstige Vorstandsvorsitzende der Solar World AG , Frank Asbeck, hatte nach der Insolvenz seines Unternehmens eine neue Firma mit dem Namen „Solarworld Industries GmbH“ gegründet, die er gemeinsam mit Investoren aus Katar aus der Insolvenzmasse der Solarworld AG herausgekauft hatte (der GA berichtete). Danach hatte er 77 frühere Mitarbeiter der einst mehr als 3000-Kopf starken Belegschaft in Ostdeutschland wieder eingestellt, wo die „Solarworld Industries GmbH“ unter anderem Solarzellen- und Module produziert. Der Sitz des neuen Unternehmens ist allerdings Bonn geblieben. Dort sind etwa 45 Beschäftigte tätig.

Für Peter Finger, einst Sprecher der Grünen-Ratsfraktion, und seine ebenfalls Klage führenden Kollegen, sei das ein eindeutiger Beweis dafür, dass es sich um einen Betriebsübergang handele, betonte ihr Rechtsbeistand beim Kammertermin am Donnerstag.

Das bestritt die Gegenseite und erhielt am Ende von der Kammer Recht. Bereits vor der Urteilsverkündigung am Ende der Sitzung hatte Kammervorsitzender Wilfried Löhr-Steinhaus angedeutet, dass auch die Kammer von keinem Betriebsübergang ausgehe. Auch ein Teilbetriebsübergang sei auszuschließen. „Bei dem neuen Unternehmen müsste es sich um ein Gebilde handeln, das einen organisatorischen Zusammenhang erkennen ließe. Den sehen wir im konkreten Fall nicht“, erklärte der Kammervorsitzende dem GA nach der Sitzung. Zumal die insolvente Solar World AG auch nicht produziert, sondern ausschließlich ihre Töchterunternehmen gesteuert habe. Ob man Berufung einlegen werde, müsse noch geprüft werden, sagte Finger.

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