WCCB-Skandal Klage der Stadt Bonn gegen Naujoks abgewiesen

Bonn · Die Stadt Bonn hatte den ehemaligen Chef des Städtischen Gebäudemanagements auf 500.000 Euro verklagt. Er soll seine Pflichten beim Bau des WCCB verletzt haben. Jetzt wurde die Klage abgewiesen.

Das Arbeitsgericht Bonn hat am Mittwoch die Klage der Stadt Bonn im WCCB-Schadensersatzprozess gegen den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, abgewiesen. Die Stadt hatte ihn auf Zahlung von 500.000 Euro verklagt. Ob die Stadt Bonn in Berufung gehen wird, ist offen. „Wir müssen die schriftliche Begründung der Kammer abwarten. Eine Entscheidung über ein Berufungsverfahren muss dann der Stadtrat fällen“, so die Vertreterin der Stadtverwaltung, die mit einem Anwalt der beauftragten Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen vor Gericht erschienen war.

Naujoks – so lautet der Vorwurf der Stadt – habe dem einstigen Investor des World Conference Center Bonn (WCCB), der im WCCB-Strafverfahren zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Koreaner Man-Ki Kim, 2007 den Einsatz von mehr als zehn Millionen Euro Eigenkapital und Eigenleistungen testiert, obwohl es laut Rechnungsprüfungsamt (RPA) nur 2,5 Millionen Euro gewesen seien. Auf dieser Grundlage habe die Sparkasse Köln-Bonn die Baukredite ausgezahlt. Außerdem soll der damalige SGB-Chef Rechnungen Kims freigeben haben, denen keine oder zu geringe Leistungen gegenüberstanden. Auch die Verwendung von Landeszuschüssen soll der 66-Jährige der Stadt zufolge nicht ordnungsgemäß überprüft haben.

Doch das sieht die Dritte Kammer des Arbeitsgerichts anders: In einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung wies die Vorsitzende darauf hin, dass die Stadt Bonn eine grobe Verletzung Naujoks gegen dessen Pflichten als WCCB-Controller nicht dargelegt habe. Und nur bei einer groben Pflichtverletzung bestehe überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz, begründete sie. Weiter erklärte sie, Naujoks sei aufgrund des Vertrages der Stadt Bonn mit der Sparkasse Köln-Bonn lediglich zu einer Plausibilitätsprüfung der eingereichten Belege verpflichtet gewesen. Und dafür hatte er dem Gericht zufolge nur ein knappes Zeitfenster zur Verfügung. In der Verhandlung selbst hatte Naujoks auf Nachfrage erklärt, er und seine beiden Mitarbeiter, gegen die die Stadt ebenfalls Schadensersatzklage erhoben hat (siehe Infokasten), seien nur teilweise für das WCCB-Controlling abgestellt worden.

Während der Verhandlung hatte die Kammervorsitzende beide Parteien auch gefragt, ob eine Vergleichsmöglichkeit bestehe. Naujoks und sein Rechtsbeistand Thorsten Leisbrock hatten sich durchaus offen gezeigt, mit einer Zahlung von 15000 Euro die Sache für immer beenden zu wollen. Hintergrund: Vor zwei Jahren war das WCCB-Strafverfahren gegen Naujoks auf Vorschlag des Landgerichts noch vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Naujoks musste 15 000 Euro plus seine Anwaltskosten zahlen. Die Klägerseite sah den Vorschlag skeptisch: Der Rat habe deutlich signalisiert, er habe ein großes Interesse an der Aufarbeitung des Falls und damit an einem Urteil, erklärte der Anwalt.

Ein weiterer Punkt, den die Kammervorsitzende als Urteilsbegründung anführte: Die Stadt Bonn hätte ihre Ansprüche gegenüber Naujoks viel früher geltend machen müssen, also mit dem Tag, als der Schaden bekannt geworden sei. Zwar habe Naujoks gegenüber der Stadt Bonn mehrfach auf die Geltendmachung der Verjährung verzichtet, dieser Verzicht betreffe aber nicht die tarifliche Ausschlussfrist von sechs Monaten.

Auf Nachfrage, wie Oberbürgermeister Ashok Sridharan die Niederlage vor dem Arbeitsgericht werte, erklärte Stadtsprecherin Monika Hörig: „Die Stadt wartet die schriftliche Begründung des Gerichts ab und wird dann, in Abstimmung mit der Politik, klären, wie weiter verfahren werden soll.“ In einer ersten Reaktion zeigten sich Horst Gehrmann (CDU) und Tom Schmidt (Grüne)“ von dem Urteil überrascht“ und „befremdet“. Auch sie wollten aber nun erst einmal die schriftliche Begründung abwarten.

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