Landgericht Bonn Kinderschänder für Missbrauch an Zehnjähriger verurteilt

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 32-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen sowie Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Jeden Prozesstag war die 31-Jährige ins Gericht gekommen und hatte dem Mann, der sie so tief und nachhaltig verletzt hat, ins Gesicht geschaut. So auch gestern, wenige Minuten vor der Urteilsverkündung. Der 32-jährige Angeklagte, den sie mal geliebt hatte und den ihre beiden Töchter „Papa“ nannten, hatte die Ältere, damals zehn Jahre alt, über zwei Jahre lang sexuell missbraucht. Zufällig hatte sie den Lebenspartner im Kinderzimmer erwischt, als das Kind ihn befriedigen musste.

Das Bonner Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen sowie Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Fünf Fälle konnten ihm nachgewiesen werden, sicher nur, so Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen, „die Spitze des Eisbergs“.

Im Jahr 2015 hatte sich das Paar kennengelernt und war voller Glück: Nach wenigen Monaten jedoch verlor er seinen Job als Koch, und „die Spirale nach unten“ setzte ein. „Das fehlende Selbstwertgefühl hat er durch Terror kompensiert“, hieß es im Urteil. Es folgten Alkoholexzesse und Gewalt.

Die 31-Jährige wurde regelmäßig geschlagen, auch gegenüber den beiden Mädchen wurde ihr Partner „unberechenbar und gewalttätig“. Die Hämatome wurden für die Außenwelt als Unfälle, Stürze erklärt. Als die junge Mutter einen Job in der Spielothek annahm, nutzte er die Gelegenheit und fing an, die damals Zehnjährige für seine sexuellen Bedürfnisse zu missbrauchen. In der Nacht zum 12. April diesen Jahres, als die Mutter das „Ungeheuerliche“ entdeckte, war sie zuvor im Wohnzimmer eingeschlafen. Dann hörte sie Stimmen und Gewisper aus dem Kinderzimmer und schaute nach.

Zur Rede gestellt, spielte der 32-Jährige den Unschuldigen. Er sollte sofort die Wohnung verlassen, sagte sie ihm, dann legte sie sich zum Schutz der Töchter in das Bett zu den Kindern. Aber der Angeklagte kam wieder, schlug und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Schließlich gelang es ihr, einen Notruf abzusetzen. Als die Polizei erschien, versuchte er sich der Festnahme zu widersetzen, zu diesem Zeitpunkt hatte er 1,42 Promille Alkohol.

„Das, was das Mädchen sagt, stimmt,“ hatte der Angeklagte im Prozess eingeräumt, nachdem die Videovernehmung des Kindes angehört worden war. Zuvor hatte er die Vorwürfe als „absurd“ abgetan. Wegen seiner Gefährlichkeit hat die Kammer zudem die Unterbringung in eine Entzugsklinik angeordnet. Die sexuellen wie auch gewalttätigen Übergriffe hatten immer stattgefunden, wenn er betrunken gewesen war. Verurteilt wurde der 32-Jährige zudem, seiner ehemaligen Lebensgefährtin 1500 Euro und deren Tochter 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Für die Mutter lindert das den Schmerz nicht. „Jede Strafe ist zu wenig“, kommentierte sie das Urteil. Für den Mann hat sie nur noch Hass und Verachtung übrig. Und die Angst, dass er „zu früh wieder rauskommt“.

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