Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Keine verkaufsoffenen Sonntage in Bonn

BONN · Die verkaufsoffenen Sonntage in Bonn und Bad Godesberg werden nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die Beschwerden der Stadt Bonn gegen eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag zurückgewiesen.

In der Bonner Innenstadt und in Bad Godesberg wird es vor Weihnachten keine verkaufsoffenen Sonntage geben. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi gegen die geplanten Ladenöffnungen an diesem Sonntag in der City und am 16 Dezember stattgegeben hatte, ist die Stadt Bonn nun beim Oberverwaltungsgericht Münster mit ihrer Beschwerde gegen das Kölner Urteil gescheitert.

In seiner Entscheidung folgte das OVG den Kölner Richtern: Diese hatten moniert, dass es erstens keinen aktuellen Ratsbeschluss für die Sonntagsöffnungen in diesem Jahr gebe. Hintergrund: Übliche Praxis in Bonn war es bisher, die Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage ohne Angabe der genauen Termine vom Rat auf Vorrat beschließen zu lassen. Der letzte Beschluss für diese „Ordnungsbehördliche Verordnung“ stammt von 2017.

Zweitens, so die Verwaltungsrichter in beiden Instanzen, könnte nach dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bonn im Prinzip jeder Laden im gesamten Stadtbezirk Bonn und im Bezirk Bad Godesberg öffnen. Das widerspricht indes dem Ladenöffnungsgesetz: Danach muss es einen angemessen großen Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag im unmittelbaren Umfeld der Geschäfte geben. Und dass der Weihnachtsmarkt in der Innenstadt ausreichend Anlass für eine mögliche Sonntagsöffnung auch in anderen Teilen des Stadtbezirks, etwa in Kessenich, sein soll, das stellen die Richter klar in Abrede.

Formaler Fehler

Von dem OVG-Urteil enttäuscht zeigte sich Karina Kröber vom Vorstand des Vereins City-Marketing, der bis zum Schluss gehofft hatte, dass die Geschäfte in der City doch noch an diesem Sonntag öffnen können. „Damit ist niemandem gedient. Unser Ziel ist doch dasselbe wie das der Gewerkschaft, nämlich Arbeitsplätze und die Urbanität der Stadt zu erhalten. Mit dieser Entscheidung leistet man nur dem Online-Handel weiter Vorschub.“ Dass die Stadtverwaltung offensichtlich formale Fehler begangen habe, „ist schlimm für uns, aber Fehler werden nun mal gemacht“, so Kröber.

Sauer ist die Geschäftsfrau auf Verdi: „Wir haben den Gewerkschaftsvertretern angeboten, noch einmal gemeinsam darüber zu sprechen, wie man diese Fehler beheben kann. Der Stadtrat wäre auch bereit gewesen, per Umlaufbeschluss die Ladenöffnung zu genehmigen.“ Doch es sei zu keinem Gespräch mehr gekommen. Die Stadtverwaltung bedauerte den OVG-Beschluss. Sie hätte sich für den Einzelhandel und die Besucher eine andere Entscheidung gewünscht, teilte Markus Schmitz aus dem Presseamt auf Anfrage mit. Die Gründe, die zu der Ablehnung der Beschwerde geführt hätten, würden nun ausgewertet.

Der genannte Formfehler sei nicht erkennbar gewesen, da es sich um ein seit 1988 praktiziertes und nie beanstandetes Verfahren gehandelt habe. Bei künftigen Entscheidungen werde die Stadt auch den Hinweis des Gerichts berücksichtigen, dass der Geltungsbereich für eine Ladenöffnung räumlich enger gefasst werde müsse.

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