WCCB Keine Millionen für den Insolvenzverwalter

BONN · Das Landgericht Bonn entscheidet pro Arazim und weist die Klage von Christopher Seagon ab.

Das israelisch-zypriotische Investment-Unternehmen Arazim Ltd. bleibt bei Prozessen rund um das World Conference Center Bonn (WCCB) auf Erfolgskurs: Das Bonner Landgericht wies jetzt eine Klage von WCCB-Insolvenzverwalter Christopher Seagon ab.

Seagon hatte Arazim auf Rückzahlung von drei Millionen Euro verklagt, die sich Arazim im Rahmen eines Kreditgeschäfts mit WCCB-"Investor" Man-Ki Kim zurückgeholt hatte. Kim ist einer von vier Angeklagten, gegen die seit Ende September 2011 wegen verschiedener Betrugsdelikte vor der Wirtschaftsstrafkammer in Bonn der erste große WCCB-Prozess läuft.

Arazim-Anwalt Zvi Tirosh sagte dem GA: "Wenn wir diesen Prozess verloren hätten, wäre eine Klage Arazims gegen die Sparkasse KölnBonn unausweichlich gewesen." Holger Voskuhl, Pressesprecher Seagons, nahm keine Stellung, "weil wir die Begründung des Urteils noch nicht vorliegen haben". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Seagon könnte noch in die Berufung gehen.

Die Vorgeschichte stammt aus der WCCB-Frühphase, als Kim Ende 2006 nur zehn Millionen Euro Eigenkapital in das Projekt eingebracht hatte und weitere 30 Millionen benötigte. Obwohl Kim und seine Firma SMI Hyundai erkennbar Eigenkapitalprobleme hatten wurde der Bau fortgesetzt. Weitere 10,3 Millionen lieh er sich im Februar 2007 von Arazim Ltd. für rund 60 Prozent Zinsen und Gebühren. Da Kim den Kredit nicht pünktlich zurückzahlte, wurde Arazim Ltd. im August 2008 mit 94 Prozent der Anteile Mehrheitsgesellschafter des WCCB-Bauherrn, der UN Congress Center GmbH (UNCC). Gleichzeitig gestattete Kim einen Grundbucheintrag zugunsten von Arazim B.V. (Holland) in Höhe von 13,3 Millionen.

Dieser Grundbucheintrag war das zentrale Hindernis für eine zügige Heimfallregelung zugunsten der Stadt Bonn und zementierte den Baustillstand (seit September 2009). Erst in 2012 gelang nach jahrelangen Verhandlungen im Viereck Stadt, Insolvenzverwalter, Sparkasse und Arazim ein Durchbruch.

Arazim B.V. erhielt nach GA-Informationen weitere 3,5 Millionen Euro und willigte im Gegenzug einer Löschung der Grundschuld ein, nachdem Arazim Ltd. sich bereits das gesamte Darlehen samt Zinsen (13,3 Millionen) im Zuge einer Zwangsvollstreckung zurückgeholt hatte.

Seagon wollte mit seiner Klage offiziell nur drei Millionen (zwecks Senkung von Streitwert und Gerichtskosten) für die UNCC-Insolvenzmasse erstreiten, im Grunde aber fast das Vierfache. Juristisch ging es nach GA-Informationen - vereinfacht - um die Frage, ob die Arazim-Millionen als Kredit oder Gesellschafter-Darlehen zu betrachten sind.

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