Anfrage im Bonner Sozialausschuss "Keine Hinweise auf Mietpreisüberhöhung"

Bonn · Bonner Stadtverwaltung widerspricht der Darstellung, dass sie mangels Ressourcen untätig bleibe.

Vor allem an der Ecke Winterstraße/Burgstraße in Bad Godesberg werden Wohnungen für Medizintouristen vorgehalten. Dort ist immer wieder der Vorwurf überhöhter Mieten zu hören.

Vor allem an der Ecke Winterstraße/Burgstraße in Bad Godesberg werden Wohnungen für Medizintouristen vorgehalten. Dort ist immer wieder der Vorwurf überhöhter Mieten zu hören.

Foto: Axel Vogel (Archiv)

Ist die Stadt Bonn in der Vergangenheit nicht nur mit Blick auf mögliche Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung untätig geblieben, sondern auch der Verfolgung von Mietpreisüberhöhung? Eine Anfrage im Sozialausschuss hatte diese Vermutung nahegelegt. Die Stadt dementiert.

"Ist es richtig, dass die Verwaltung die Verfolgung aus organisationstechnischen Gründen eingestellt hat?", wollte die Fraktion des Bonner Bürger Bundes (BBB) wissen. Nach Informationen des General-Anzeigers hatten mehrere Berichte aus dem persönlichen Umfeld eines BBB-Mandatsträgers diesen Verdacht erzeugt.

Würde sich die Information erhärten, bedeutete das nicht weniger als die Duldung eines Tatbestandes aus dem Wirtschaftsstrafgesetz durch die Bonner Stadtverwaltung.

Die aber kann weder die Anfrage noch die vermeintlichen Hinweise nachvollziehen: "Anzeigen sind in den vergangenen Jahren nicht eingegangen", hieß es in der Stellungnahme für den Ausschuss. Sofern eine Anzeige eingehe, würde die Bußgeldstelle der Bürgerdienste die Sache prüfen und gegebenenfalls ein Verfahren einleiten.

Auf GA-Nachfrage bestätigt auch das Presseamt der Stadt, dass der Verwaltung derzeit keine Erkenntnisse über unzulässige Mietpreiserhöhungen vorliegen. Andernfalls würde man handeln. Ein geschilderter Fall, in dem eine Rechtsanwältin einen Mandanten wegen des Verdachts auf Mietpreisüberhöhung zum Wohnungsamt geschickt habe, von wo er aber unverrichteter Dinge zurückkehrte, konnte seitens der Stadt nicht bestätigt werden.

In den vergangenen Jahren habe es keine Anzeigen gegeben, heißt es auf Anfrage. Zuständig ist die Abteilung Wohnen im Sozialamt. Wie Marc Hoffmann vom Presseamt erklärt, würde bei entsprechenden Hinweisen zunächst eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt, um die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu ermitteln.

Anschließend würde eine Vergleichsmietenberechnung nach Mietspiegel - Wohnflächenberechnung inklusive - sowie eine Befragung über die konkreten Bemühungen des Mieters bezüglich seiner Wohnungssuche vorgenommen.

"Denn der Mieter muss nachweisen, dass er sich auf die unangemessen hohe Miete nur deshalb eingelassen hat, weil er sonst auf dem Wohnungsmarkt keine seinen berechtigten Erwartungen entsprechende Wohnung zu finden vermag", so der Sprecher.

Sollte sich dann der Vorwurf der Mietpreisüberhöhung erhärten, wird der Vermieter - meist mit einer Bußgeldandrohung - mit der Vergleichsberechnung konfrontiert. Je nach Einlassung und Beweislage könnte es dann auch zu einem Bußgeld kommen. Hoffmann: "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden."

Wie schwierig die Ahndung mitunter in der Praxis ist, zeigten zuletzt Fälle aus anderen Städten. Auch hat der Bundesgerichtshof hohe Anforderungen gestellt: Demnach muss der Mieter darlegen, welche Bemühungen er bei der Wohnungssuche unternommen hat, weshalb sie bisher erfolglos geblieben sind und dass er mangels Ausweichmöglichkeit auf das teure Mietverhältnis angewiesen war.

Schlechte Karten hat demnach, wer die vermeintlich überhöhte Miete bereits über einen gewissen Zeitraum anstandslos bezahlt hat. Den Vorwurf "ausgenutzt" worden zu sein, hätte er damit womöglich selbst entkräftet.

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