Prozess zu Messerstecherei in Tannenbusch Kein Mord, sondern Totschlag

BONN · Keinen heimtückischen Mord, sondern einen Totschlag im Affekt sieht Staatsanwalt Simon Büchel am Ende der Beweisaufnahme im Prozess gegen einen 21 Jahre alten Türken. Der hatte am 31. Mai seinen Schwager auf der S-Bahnhaltestelle Tannenbusch-Mitte mit einem Messer erstochen. Nun soll er nach dem Willen des Staatsanwalts wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit für acht Jahre ins Gefängnis.

Angeklagt worden war der Messerstecher wegen Mordes. Doch das Mordmerkmal der Heimtücke könne nicht sicher festgestellt werden, so Büchel gestern. Vielmehr sei von einer Tat im Affekt und eingeschränkter Schuldfähigkeit auszugehen. Am Morgen des Tattages hatte der 21-Jährige erfahren, dass seine Schwester wieder einmal von ihrem Ehemann, von dem sie getrennt lebte, geschlagen worden sei. Am Nachmittag war es dann zu dem wohl zufälligen Aufeinandertreffen der beiden Männer gekommen.

Auf den im Prozess gezeigten Aufnahmen der Überwachungskameras war zu erkennen, dass der 21-Jährige zunächst etwa eine halbe Minute lang mit seinem Schwager diskutiert hatte. Dann hatte er dem 25-Jährigen acht Messerstiche in den Oberkörper versetzt, ihn auf die Gleise geschubst und ins Gesicht getreten, als der Schwerverletzte sich auf den Bahnsteig hochziehen wollte.

Der "Tropfen, den es noch brauchte, um das Fass zum Überlaufen zu bringen", so Büchel, sei die ablehnende Haltung des 25-Jährigen gewesen, als der 21-Jährige ihn gefragt habe, warum er seine Frau erneut geschlagen habe. Als der Schwager geantwortet habe, dass ihn dies nichts angehe, sei es zu dem "Ausbruch der Gewalt und der Wut" gekommen. Die vom Angeklagten behaupteten massiven Beleidigungen durch das Opfer habe es indes nicht gegeben.

Anders sieht dies Mutlu Günal. Für den Verteidiger des 21-Jährigen besteht kein Zweifel, dass der 25-Jährige seinen Mandanten "massivst beleidigt" habe. Daher sei von einem minder schweren Fall auszugehen. Er forderte eine "milde Freiheitsstrafe". Um die Beleidigungen zu belegen, hatte Mutlu ein Gutachten beantragt: Ein kurdisch sprechender Lippenleser solle anhand der Videoaufnahmen bestätigen, dass der Angeklagte beleidigt wurde.

Den Antrag lehnte die Kammer ab, da die Qualität der Videoaufnahmen für ein solches Gutachten "völlig ungeeignet" sei. Das Urteil soll heute verkündet werden.

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