Attacke in Bad Godesberg Justizausschuss diskutiert über Fall Niklas Pöhler

Bonn · Der Justizausschuss des Landtags in Düsseldorf beschäftigt sich mit einer Aussage von Roman W.. Dieser hatte Walid S. nach dessen Freispruch schwer belastet. Es geht dabei um die Attacke auf Niklas Pöhler in Bad Godesberg vor drei Jahren.

Walid S. sitzt am 3. Mai 2017 im Bonner Landgericht im Prozess um den gewaltsamen Tod des 17-jährigen Niklas neben seinem Anwalt Martin Kretschmer und wird freigesprochen.

Walid S. sitzt am 3. Mai 2017 im Bonner Landgericht im Prozess um den gewaltsamen Tod des 17-jährigen Niklas neben seinem Anwalt Martin Kretschmer und wird freigesprochen.

Foto: dpa

Es ist bereits drei Jahre her, dass der damals 17-jährige Niklas Pöhler in Bad Godesberg so brutal attackiert wurde, dass er an den Folgen des Angriffs starb. Als Hauptangeklagter stand damals Walid S. vor Gericht. Der 23-Jährige wurde aus Mangel an Beweisen im Mai 2017 freigesprochen, die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Dennoch wird der Fall am Mittwoch im Justizausschuss des Landtags diskutiert.

Dabei geht es um die Zeugenaussage von Roman W., der als Mittäter bei der Schlägerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Dieser belastete Walid S. nach dessen Freispruch schwer und bezeichnete ihn in seiner Aussage im Jahr 2018 als Haupttäter.

Doch eine Wiederaufnahme des Verfahrens allein aufgrund dieser Aussage war und ist laut Oberstaatsanwalt Robin Faßbender aus rechtlichen Gründen kaum möglich. Denn ein Freispruch könne nur aufgehoben und das Verfahren nur dann wieder aufgenommen werden, wenn „der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegt“, so Faßbender.

Oder wenn ein Zeuge der Falschaussage überführt wird. Roman W. hatte im Prozess aber die Aussage verweigert. Nach seiner eigenen Verurteilung war das nicht mehr möglich. Die Folge: Der 23-Jährige musste den Ermittlern in dem damals noch nicht abgeschlossenen Fall Rede und Antwort zu dem Geschehen in der Nacht des 7. Mai 2016 stehen.

Roman W. wurde nach der Tat in Tatortnähe gesehen

Die Ermittler betrachteten die Zeugenaussage allerdings schon im Mai 2018 mit Skepsis. Der Grund: Roman W. sei bewusst gewesen, dass seine Aussage keine Konsequenzen für Walid S. haben würde.

Und so soll er gegenüber den Ermittlern behauptet haben: Nur er und Walid S. seien an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen, und es sei Walid gewesen, der dem 17-jährigen Schüler gegen den Kopf geschlagen und getreten habe.

Es hätten zwar noch drei andere Personen in der Nähe „herumgelungert“, aber die habe er nicht gekannt. Tatsächlich war Roman W. nach der Tat mit anderen Personen in Tatortnähe gesehen worden – unter ihnen auch sein im Fall Niklas ebenfalls als tatverdächtig geltender Freund Hakim D., der schon häufig durch Gewalttaten auffiel.

So war die Zeugenaussage eine Möglichkeit, Letzterem zu helfen: „Wenn er nun einen Kumpel als Haupttäter beschuldigt, den man sowieso nicht mehr vor Gericht bringen kann, ist das ein bequemer Ausweg, um die anderen zu entlasten“, sagte ein Justizexperte am Montag.

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