Kaputte Luxusfliesen im Bad Jungunternehmer verklagte Handwerker auf 47.000 Euro

Bonn · Schick und exklusiv wollte ein Jungunternehmer aus der Beautybranche die vier Bäder in seiner Villa gestalten, doch beim Verlegen der Bodenfliesen ging offenbar etwas gründlich daneben.

Schon nach einem Jahr zeigten sich Risse und Brüche. Und es kam, wie es häufig kommt: Weil die Fliesenfirma sich weigerte, für den Schaden aufzukommen, wurde das Ganze ein Fall für die Justiz. Mehr als 47.000 Euro forderte der 33-jährige Familienvater vor der 18. Zivilkammer des Bonner Landgerichts von dem Handwerker, der seiner Meinung einen solchen Pfusch abgeliefert hatte.

Denn das, so der 33-Jährige, habe ihm ein Sachverständiger sogar schriftlich gegeben. Wie der Kläger erklärte, will er im Februar 2014 mit dem Fliesenleger, den er auf einer Baustelle in Bonn kennengelernt habe, einen Werkvertrag abgeschlossen haben. Und danach sollten in den Bädern drei mal 1,50 Meter große hellgraue italienische Fliesen verlegt werden.

Doch die Freude über den exklusiven Bodenbelag wich im Juni 2015 blanken Entsetzen: Die teuren Fliesen begannen zu reißen und zu brechen, schließlich wiesen zehn von ihnen Beschädigungen auf. Der Familienvater beauftragte einen Gutachter, und der kam zu dem Ergebnis: Die Ursache ist kein Materialmangel, sondern hier liegt eine ganze Reihe von Montagefehlern vor. So sei unter anderem der Bodenaufbau für diese Fliesen völlig ungeeignet, die Dehnungsfugen seien überall zu klein. Und zu allem Überfluss sei auch noch der falsche Kleber benutzt worden.

Deshalb, so der Kläger, müsse der Boden komplett raus, die beschädigten Fliesen müssen ersetzt, alles muss neu verlegt werden. Seine Rechnung: 15 750 Euro Materialkosten und 30 400 Euro Arbeitslohn. Und das bedeutet: Jede einzelne Fliese kommt auf die stolze Summe von 562 Euro.

Der Handwerker aber bestreitet die fehlerhafte Arbeit. Und wenn es Mängel gegeben habe, dann seien die alters- oder gebrauchsbedingt. Außerdem, so der Fliesenleger: Es habe überhaupt keinen Werkvertrag gegeben, und er warte immer noch auf einen Teil seines Lohns. Im Übrigen habe der 33-Jährige den Bodenaufbau selbst gemacht. Der aber bestreitet energisch, dass die Arbeiten ohne Vertrag und ohne Rechnung gemacht worden seien.

Tatsächlich suchten die Richter in der Akte des Falls vergeblich nach Rechnungen, was der Kläger damit erklärte, dass er auf selbige bis heute warte. Das aber bezweifelte die Kammer, so wie sie auch bezweifelte, dass es sich um ein korrektes Rechnungsgeschäft gehandelt hatte. Und so befand Kammervorsitzender Manfred Kaufmann: "Beide Parteien haben sich außerhalb des Rechts gestellt, und deshalb hat weder der Kläger einen Anspruch auf Gewährleistung, noch hat der Beklagte einen Anspruch auf Bezahlung der Restsumme."

Richter Kaufmann riet den Streithähnen dringend, sich gütlich zu einigen, "um Weiterungen des Rechtsstreits zu vermeiden". Und so geschieht es nun: Der Fliesenleger zahlt 7000 Euro, und die Akten werden ganz schnell zugeklappt.

Aktenzeichen: LG Bonn 18 O 218/15

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