Prozess vor Amtsgericht Jugendliche auf Zebrastreifen angefahren - Fahrlässige Körperverletzung

BONN · Es war ein kurzer Moment der Unachtsamkeit eines jungen Autofahrers, der für eine 14 Jahre alte Fußgängerin schlimme Folgen hatte: Die Schülerin war mit ihrer Freundin an einem Zebrastreifen auf die Straße getreten und dabei von dem Golf eines 23-Jährigen erfasst worden.

Der Autofahrer musste sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Durch den Aufprall hatte die 14-Jährige unter anderem eine Gehirnerschütterung und einen Bruch des Schienbeinkopfes erlitten. Bis heute muss die Schülerin Krankengymnastik machen, da sie das Knie noch nicht komplett strecken kann.

Der Vorfall hat sich am frühen Abend des 23. Oktober des vergangenen Jahres an einem Kreisverkehr in Dransdorf ereignet. Beim Herausfahren aus dem Kreisel hatte der Anlagenmechaniker die 14-Jährige erfasst - die wohl ohne nach rechts zu schauen auf den Zebrastreifen gegangen war.

Nach dem Unfall hatte sich der junge Mann, der damals gemeinsam mit einem Freund unterwegs war, laut seiner Anwältin "ordentlich und vorbildlich" um die Verletzte gekümmert. Die Männer hatten das Mädchen ins Krankenhaus gefahren und die Eltern informiert. Auch hatte der Angeklagte die 14-Jährige später im Krankenhaus besucht.

Da der junge Mann bereits zweimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrverbote erhalten hatte, kam eine von der Verteidigerin vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens für die Staatsanwältin nicht in Frage. Der 23-Jährige wurde schließlich wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (30 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Amtsrichterin Lydia Niewerth warf dem jungen Mann vor, dass sein Fahrverhalten "nicht angepasst" war: "Da muss man besser aufpassen."

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