Bürgschaften für Flüchtlinge Jobcenter zieht Kostenbescheid für Bonnerin zurück

Bonn/Köln · Erneut muss eine Bonner Flüchtlingsbürgin keine Sozialleistungen an das Jobcenter zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nun. Die Klägerin hatte für eine syrische Familie gebürgt, dafür sollte sie jetzt 45.000 Euro zahlen.

Erneut ist ein Verfahren über Bürgschaften für Flüchtlinge zugunsten einer Bürgin ausgegangen. Eine Frau aus Bonn muss keine Sozialleistungen an das Jobcenter zurückzahlen, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch sagte. (AZ: 5 K 2325/18) Bei der Verhandlung habe das Jobcenter Bonn am Dienstag von sich aus den Kostenbescheid in Höhe von 45.000 Euro aufgehoben, sagte die Sprecherin. Zuvor habe das Gericht den deutlichen Hinweis gegeben, dass die Leistungsfähigkeit der Klägerin bei Abgabe der Verpflichtungserklärung nicht hinreichend geprüft wurde. Im Bonner Stadtrat zeichnete sich unterdessen das Bemühen um eine neue Lösung für die Bürgschafts-Problematik ab.

Die Klägerin hatte sich nach Angaben einer Bonner Initiative von Flüchtlingsbürgen verpflichtet, für den Lebensunterhalt einer fünfköpfigen Familie aus Syrien aufzukommen. Von ihrem Einkommen her hätte die Bonnerin allenfalls die Kosten für eine Person abdecken können, sagte Christian Osterhaus von der Flüchtlingshilfe Syrien der evangelischen Johanneskirchengemeinde Bad Godesberg. Das Gericht habe dem Jobcenter empfohlen, vor weiteren Zahlungsbescheiden genaue Einzelfallprüfungen vorzunehmen, sagte die Gerichts-Sprecherin.

In einer zweiten am Dienstag verhandelten Klage von Flüchtlingsbürgen wird das Urteil nach Angaben des Gerichts schriftlich zugestellt. Hier sei es um eine Rückforderung des Jobcenters von rund 20.000 Euro Sozialleistungen für zwei Syrer gegangen, erklärte die Pressesprecherin. Der Fall sei ähnlich gelagert wie zwei Verfahren, die das Gericht Ende September zugunsten der Flüchtlingsbürgen entschieden hatte, sagte Osterhaus.

Inzwischen zeichnet sich laut Osterhaus bei der Stadt Bonn ein Umdenken hinsichtlich der Forderungen an Flüchtlingsbürgen ab. Am Dienstag nahm der Stadtrat das Thema Verpflichtungserklärungen von der Tagesordnung, um darüber neu zu beraten. Ursprünglich hatte es als wahrscheinlich gegolten, dass ein Antrag der oppositionellen SPD auf den Verzicht der Erstattungsforderungen an die Bürgen abgelehnt würde. Nun wurde ein Beschluss vertagt und statt dessen die Vertreter der Flüchtlingsbürgen laut Osterhaus dazu eingeladen, neue Ratsvorlagen für die Beratung des Themas mit vorzubereiten. Die Bürgen-Initiative fordert vom Stadtrat, die Verwaltung durch einen Beschluss bei der Nutzung ihres Ermessensspielraums zu unterstützen.

Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die 2014 und 2015 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten. Die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals jedoch ungeklärt: Während Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht. Beim Verwaltungsgericht Köln sind nach eigenen Angaben alleine 100 Klagen aus Bonn anhängig. (epd)

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