Zwei Jahre Gefängnis Intensivtäter überredet 14-Jährige zum Drogenkonsum

Bonn · Das Schöffengericht Bonn hat einen 22-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt, weil er eine Jugendliche zum "Ziehen von drei Lines Pepp" überredet hat. Er fiel davor schon wegen Raub, Körperverletzungen und anderen Delikten auf.

Amtsrichter Gerd Kathstede sieht keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Angeklagte zukünftig beabsichtige, seinen Lebensunterhalt ausschließlich mit legalen Mitteln zu verdienen. Daher verurteilte ein Schöffengericht unter Kathstedes Leitung einen 22-jährigen Bonner wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Es fehle an einer sinnvollen Erklärung, warum der Angeklagte Betäubungsmittel gratis an Minderjährige abgebe, wobei sich das Gericht durchaus einige Motive des Angeklagten vorstellen könne, die sämtlich krimineller Natur seien, so Kathstede in der Urteilsbegründung.

Das Vorstrafenregister des jungen Mannes, der bis zu seiner Verhaftung als Verkäufer in einem Kiosk und einer Dönerbude gejobbt hatte, ist lang: Von Raub über den Besitz von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz, vorsätzliche gefährliche Körperverletzung und Bedrohung bis zu Fahren ohne Fahrerlaubnis reicht die Liste der Taten, für die er seit 2015 verurteilt wurde.

In dem aktuell verhandelten Fall ging es darum, dass er im Juli vergangenen Jahres eine 14-Jährige in der Bad Godesberger Wohnung eines Cousins zum Konsum von 0,49 Gramm Amphetamin überredet hatte. Begegnet waren sich die beiden einige Zeit zuvor im Hofgarten. „Willst du mich heiraten“, habe er das Mädchen angesprochen. Das ginge nicht, sie sei erst 14, habe das Mädchen erwidert. Es gelang ihm aber, das Mädchen zum Amphetaminkonsum zu überreden, zum „ziehen von drei Lines Pepp“ durch die Nase. Allerdings wurde der Jugendlichen nach der Einnahme so schlecht, dass sie sich im Garten des Hauses heftigst übergeben musste.

Als Kundin gewinnen konnte der Mann das Mädchen allerdings schon deshalb nicht, weil er im vergangenen September wegen eines anderen Delikts in Haft kam. Die hinderte ihn aber nicht daran, dem Mädchen während eines Freigangs in diesem Mai zu drohen, er werde sie schlagen, wenn sie gegen ihn aussage. Aus Angst, dass er seine Drohung in die Tat umsetzen könnte, kam die Jugendliche der nachdrücklichen Aufforderung des Angeklagten bei einem ersten Verhandlungstermin zunächst noch nach und sagte erst später aus. Die mittlerweile 15-Jährige musste als Zeugin vorgeführt werden.

Vor Gericht hinterließ der nun erneut Verurteilte auch keinen guten Eindruck: Weil er für die übrigen Prozessbeteiligten häufig nur ein Grinsen übrig hatte, folgerte Kathstede, dass der Angeklagte die Handlungen der deutschen Justiz als lächerlich abtue. Das seien keine Umstände, die eine positive Sozialprognose rechtfertigten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort