Südüberbauung Bonn Initiative ließ Bürgerbegehren prüfen

BONN · Die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens "Mehr Platz vor unserem Bahnhof" ist nicht nur durch zwei unabhängige Fachanwälte geprüft worden, sondern auch durch das Wahlamt und das Rechtsamt der Stadt Bonn.

"Die Bürgerinitiative Bahnhofsvorplatz fordert die Ratsfraktionen der CDU und der Grünen auf, den Beschluss des Stadtrates zu respektieren, das Ergebnis des Begehrens abzuwarten und während der Unterschriftensammlung alles zu unterlassen, was die Bürgerinnen und Bürger verunsichert und sie davon abhält, sich an der Abstimmung zu beteiligen", so jedenfalls Georges Hoitz und Heinz Schott von der Bürgerinitiative Bahnhofsvorplatz.

Die Stadt Bonn bestätigt das über das Presseamt: "Laut Satzung sind wir verpflichtet, Bürger in den Grenzen unserer Verwaltungskraft bei der Durchführung und Prüfung eines Bürgerbegehrens zu helfen. Das haben wir getan."

Nach "eingehender Prüfung", sagte Hoitz, habe die Verwaltung das Bürgerbegehren für zulässig befunden und die Initiatoren des Bürgerbegehrens bei der sachgerechten und korrekten Formulierung der Fragestellung beraten: "Sie hat außerdem auf das grundsätzliche Restrisiko bei der Interpretation der Gemeindeordnung hingewiesen", so Schott.

"Mit angeblich juristisch stichhaltigen Argumenten versucht der CDU-Stadtverordnete Georg Fenninger, die laufende Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative als unzulässig zu diskreditieren." "Das tun wir nicht", so Fenninger am Freitag, der sich sehr überrascht zeigte. Die endgültige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, so der CDU-Fraktionsgeschäftsführer, werde erst später geprüft. "Am 25. Juni wissen wir mehr."

Im übrigen hätten CDU und Grüne die Verwaltung aufgefordert, die Formulierungen auf den Unterschriftenlisten "vorbeugend" zu prüfen, damit es später kein böses Erwachen gebe. Das hatte die Verwaltung im Planungsausschuss explizit abgelehnt. Die Verwaltung habe die Initiative lediglich beraten, aber nicht rechtlich unterstützt. "Der Text des Begehrens wurde sorgfältig erstellt und von erfahrenen Fachanwälten für gut befunden", entgegnet dem Schott, "lassen wir die Bürger entscheiden, ob sie die jetzt angestrebte Scheinlösung gut heißen."

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