Satzung zur Kindertagespflege in Kraft getreten In einigen Fällen verzögert sich die Auszahlung - Eine Tagesmutter will klagen

BONN · Seit Anfang August ist die vieldiskutierte neue Bonner Fassung zur Kindertagespflege in Kraft. Sie legt 4,50 Euro als Grundförderbetrag der Stadt pro Kind pro Stunde fest (der GA berichtete). Zusätzliche Gebühren von Eltern sind nun nicht mehr erlaubt, damit die Betreuungskosten denen von Kindergärten entsprechen.

 "So geht das nicht", meint Tagesmutter Eva Koslowski, hier mit ihren Pflegekindern Josefine, Enoch und Max. Sie übt scharfe Kritik an der Stadt.

"So geht das nicht", meint Tagesmutter Eva Koslowski, hier mit ihren Pflegekindern Josefine, Enoch und Max. Sie übt scharfe Kritik an der Stadt.

Laut Presseamt sind bis bislang 637 Anträge auf genau diese Zuschüsse eingegangen. Bonner Tageseltern haben ihre Arbeit also schon für das Gros der rund 900 Pflegekinder der Satzung gemäß umgestellt. "Das Geld der Stadt ist aber bis heute bei vielen von uns nicht pünktlich auf dem Konto", berichtet Tagesmutter Eva-Maria Koslowski dem GA.

Wo die Eltern früher den vereinbarten Preis an die Tagesmutter zahlten und die Förderung der Stadt auf das Konto der Eltern erstattet wurde, stünden jetzt eine ganze Reihe Tagespflegepersonen noch ohne Geld da. Auch bezüglich der Auszahlung der Förderung für eines ihrer eigenen vier Tageskinder habe die Stadt sie dieser Tage in einem Schreiben gebeten, Geduld zu bewahren, so Koslowski.

Sie kenne alleine sechs Tageseltern, denen noch das Betreuungsgeld für durchschnittlich zwei Kinder fehle, sagt Koslowski. "So geht das nicht: Tagespflegepersonen verdienen nicht so viel, dass sie Rücklagen für mehrere Monate bilden können." Das Presseamt vermerkt auf Anfrage, dass von den 637 eingegangenen Anträgen jedoch circa 70 Prozent durchaus abschließend bearbeitet seien.

"Man kann derzeit von einer Bearbeitungszeit von rund fünf Wochen ausgehen." Bis dahin schon fällig gewesene Zahlungen würden im Wege der Einmalzahlung getätigt. Es werde also kein regelmäßiger Zahlungstermin abgewartet, konkretisiert Elke Palm. Es sei natürlich nicht auszuschließen, dass die Bearbeitung etwas länger dauere, etwa wenn Unterlagen nicht komplett seien.

Die Stadt habe die Tagespflegepersonen im Juli über die besondere Situation informiert. Koslowski selbst bleibt jedoch weiterhin Kritikerin der neuen Satzung. Sie ist bereit, im Fall eines ihrer vier Pflegekinder darauf zu klagen, "für meine gute Tagespflege zwischen 5,50 und sechs Euro pro Stunde bezahlt zu werden.

Ich will die Differenz zu 4,50 Euro nicht durch ein extra Essensgeld hereinholen", gibt sie sich kämpferisch. Die Eltern des Kindes stünden zu ihr. Koslowski sieht sich durch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht gestützt, das die Rechtmäßigkeit einer Deckelung der Tagespflegesätze in Kommunen wie in Bonn anzweifelt.

"Aus dem Gutachten ergibt sich, dass die Jugendämter kein Recht haben, in unsere grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit einzugreifen", sagt Koslowski, die übrigens auch Mitglied im Sprecherteam der neu formierten Interessengemeinschaft der Bonner Tageseltern ist.

Die hatte sich im Frühjahr auf den Protest vieler Bonner Pflegereltern an der Satzung formiert und, wie berichtet, schon mit einer umfangreichen Unterschriftenaktion auf ihre Belange aufmerksam gemacht.

Im neuesten Newsletter des Bonner Netzwerks Kinderbetreuung in Familien schildert Florian Steffens die Stoßrichtung der Interessengemeinschaft. "Den Tagespflegepersonen geht es vor allem darum, die Differenz zwischen dem Fördersatz der Stadt und dem marktwirtschaftlich angemessenen Preis durch Zuzahlungen der Eltern abdecken zu können."

Man wolle also weiter gegen die aktuelle Fassung der Satzung vorgehen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag des Bürger Bunds Bonn wurde in der letzten Ratssitzung jedoch nicht behandelt, das Thema verschoben.

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