Prozess um Baby Paul "Ich bin froh, dass das Kind lebt"

BONN · Baby Pauls Mutter weint beim letzten Wort. Die Anklägerin fordert Haft, ihre Verteidigerin Bewährung.

Es ist der Tag der Plädoyers im Prozess gegen die 21-jährige Sportstudentin, die am 28. Juni 2014 ihr Kind nach heimlicher Geburt in Beuel im Rucksack in einem Gebüsch ablegte. Geht es nach dem Willen der Anklägerin, muss Baby Pauls Mutter ins Gefängnis.

Das Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall ist groß, und der Zuschauerraum im Schwurgerichtssaal ist voll, als Staatsanwältin Sandra Düppen deutliche Worte an die blasse junge Frau auf der Anklagebank richtet: Dass sie ihr Baby nach der Geburt ausgesetzt und in einem Gebüsch versteckt habe, sei aus Selbstsucht geschehen, wirft die Anklägerin der 21-Jährigen vor. Sie sei nicht bereit gewesen, die Verantwortung zu übernehmen, "und das hat sie über das Wohl des Kindes gestellt", sagt Düppen.

Indem sie das Kind an diesem unbelebten Ort abgelegt habe, habe sie mit dem Tod des Säuglings rechnen müssen. "Ob das Kind lebt oder stirbt, hing am seidenen Faden." Wären nicht drei Jugendliche zufällig den Schießbergweg entlanggegangen und hätten das Wimmern aus dem Gebüsch gehört, wäre der Säugling gestorben, ist Düppen sicher.

Und noch etwas hält sie der jungen Frau vor: Nicht nur das Kind leide unter der Tat, wenn es sich damit auseinandersetzen müsse, warum seine Mutter es ausgesetzt habe. Auch dem 33-jährigen Kindsvater habe sie großen Schmerz zugefügt. "Sie wusste, dass er gerne ein Kind gehabt hätte, und nun muss er damit leben, nicht mit seinem eigenen Kind zusammen sein zu können."

Denn das Jugendamt, so kam durch die Aussagen der zuständigen Mitarbeiterin und des Kindsvaters heraus, will den Jungen von dessen Pflegeeltern adoptieren lassen und hat dem Kindsvater, der das Baby gerne in seine Familie geholt hätte, klar gemacht, dass er besser auf seine Ansprüche verzichtet. Was der 33-Jährige dann auch schweren Herzens tat.

Staatsanwältin Düppen ist mit der Gutachterin im Prozess einig, dass die Angeklagte bei ihrer Tat voll steuerungsfähig war. Das zeige sich darin, dass die 21-Jährige kurz vor der heimlichen Geburt im im Haus ihrer Mutter in Beuel nach dem Einsetzen der Wehen den Kindsvater weggeschickt und mit ihm zwei Stunden lang während ihrer Irrfahrt durch Beuel auf dem Rad und dem Baby im Rucksack auf der Suche nach einem Ablageplatz Handynachrichten ausgetauscht habe.

Allerdings fand Düppen auch viele Strafmilderungsgründe: Die Angeklagte sei erst 21, reuig und geständig, habe unter großem Druck gestanden und panische Angst vor ihrer Mutter und deren Urteil gehabt. Weil sie von ihrer Mutter kaum Wärme erfahren und nie gelernt habe, Konflikte zu lösen, habe sie es allen recht machen wollen und alle belogen, um die Schwangerschaft geheim zu halten. Düppen wertet die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung und fordert zweieinhalb Jahre Haft. Eine Bewährungsstrafe sei das falsche Signal und könnte vermitteln, "dass es mehr oder weniger straffrei bleibt, wenn man sich eines Neugeborenen entledigt".

Das sieht Verteidigerin Nadine Krahé völlig anders: Für sie steht aufgrund der Familiengeschichte und der Persönlichkeitsprobleme der gerade dem Jugendrechtsalter entwachsenen 21-Jährigen fest: Sie war nach der Geburt auch durch die Hormonausschüttung im Ausnahmezustand und ist nicht voll schuldfähig. Auch habe sie keineswegs den Tod ihres Kindes in Kauf genommen. Deshalb sei ihre Mandantin nicht wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen Kindesaussetzung zu bestrafen - und zwar zu einer Bewährungsstrafe.

Schluchzend sagt die 21-Jährige im letzten Wort: "Es tut mir so leid. Ich bin froh, dass das Kind gefunden wurde und lebt." Der Adoption stimmte sie zu. Das Urteil wird am Montag gesprochen.

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