Streit um Schmerzensgeld in Bonn Hund aus Tierheim biss 40-Jährige beim Gassigehen

Bonn · Eine 40-jährige Frau hat den Bonner Tierschutzverein auf Schmerzensgeld verklagt, weil sie auf dem Meßdorfer Feld von einem Hund gebissen wurde. Sie will 4000 Euro. Ob sie die bekommt, ist noch offen.

Es war eine freundliche Begegnung auf dem Meßdorfer Feld: Am Nachmittag des 20. Juni 2017 traf eine 40-Jährige auf eine Mitarbeiterin (33) des Bonner Tierheims, die zwei Mischlingshunde an der Leine ausführte. Die beiden Frauen kamen ins Gespräch. Als die 40-Jährige der 33-Jährigen zum Abschied die Hand reichte, passierte, womit sie nicht gerechnet hatte: Einer der beiden Hunde biss ihr in den Oberschenkel. Die Wunde musste wiederholt in der Klinik ambulant behandelt werden, geblieben ist eine Narbe.

Die 40-Jährige hat den Bonner Tierschutzverein auf 4000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die ehrenamtliche Tierheim-Mitarbeiterin hätte sie warnen und auf Distanz halten müssen. Immerhin habe sie die „Macken“ der Tiere gekannt. Das Bonner Amtsgericht hatte der Klägerin in erster Instanz 2000 Euro zugesprochen, dagegen jedoch waren die Tierschützer, die sich keiner Schuld bewusst sind, in Berufung gegangen. Am Dienstag war Gütetermin vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts.

Klägerin spricht von Beschimpfungen

Der Fall wäre nie vor Gericht gelandet, wenn sie später nicht so übel beschimpft worden wäre, erzählte die Klägerin. Als passionierte Tierfreundin, die früher viel mit Rettungshunden gearbeitet hatte, habe sie durchaus verstanden, dass der Hund womöglich durch ihren Handschlag verängstigt war und sein Frauchen schützen wollte. Als sie aber nach der Klinik noch einmal im Tierheim vorbeigeschaut habe – auch, um zu erfahren, ob der Hund gegen Tollwut geimpft sei –, habe man sie beleidigt und ihr zu verstehen gegeben, dass sie allein schuld an dem Angriff gewesen sei. Dieses Verhalten habe sie „mehr geschockt“ als der Biss. „Eine kleine Entschuldigung und alles wäre vergessen gewesen.“

Im Gütetermin versuchte der Vorsitzende Stefan Weismann, „die Emotionen rauszunehmen“. Keiner Partei treffe eine Schuld, meinte der Landgerichtspräsident, der just einen „Straßenköter“ aus dem Tierheim geholt hatte. Der Mischling habe sich „tierspezifisch verhalten“. Da ein Hund immer eine Gefahr darstelle, stehe außer Frage, dass das Tierheim nach der Tierhalterhaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches dem Grunde nach hafte.

Allerdings schlossen die Richter ein Mitverschulden der Klägerin nicht aus. Durch ihr Verhalten habe sich der Hund womöglich angegriffen gefühlt. Hätte sie die Geste nicht gemacht, wäre sie auch nicht gebissen worden. Auf einen Vergleichsvorschlag – das Tierheim zahlt 1500 Euro – gingen die Parteien nicht ein. Jetzt müssen die Richter entscheiden.

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