Ärger in einem Bonner Café Hausverbot nach Windelwechseln

BONN · Weil sie ihrem neun Monate alten Sohn in einem Bonner Café die Windeln gewechselt hat, haben Petra N. (Name geändert) und ihr Mann jetzt dort Hausverbot.

Petra N. (Name geändert) ist immer noch entsetzt. „Wir haben tatsächlich Hausverbot in einem Bonner Café, nur weil wir unseren Sohn gewickelt haben“, erzählt die 36-jährige Mutter entrüstet dem GA. Gemeinsam mit ihrem neun Monate alten Sohn Max (Name geändert) waren die Eltern wie jeden Sonntag nach dem Gottesdienst in das Café gegangen. Dort treffen sie sich regelmäßig mit Freunden. „Wir waren schon länger unterwegs, deshalb wollte ich mein Baby nur kurz frisch machen“, berichtet die Mutter.

Da es keinen Wickeltisch gab, legte sie eine Unterlage auf die Sitzbank im Lokal und machte sich ans Werk. „Es war wirklich kein Gast mehr da, sonst hätte ich das nicht getan“, versichert sie. „Das Lokal hat ja keinen Wickeltisch auf der Toilette. Was sollte ich also machen?“ Als die Familie dann ihre Rechnung bezahlen wollte, bekamen sie die Quittung. „Wir haben jetzt offiziell Hausverbot in dem Café“, schildert die 36-Jährige.

Anders sehen das die betroffenen Gastronomen. „Es hatten sich bereits Gäste bei uns beschwert, einige waren deshalb schon gegangen“, betont die Inhaberin auf GA-Anfrage. Denn bereits Wochen zuvor habe die Mutter ihr Kind mehrfach im Lokal gewickelt und gestillt. „Wir haben nie etwas gesagt. Doch als sich Gäste beklagten, mussten wir handeln. Möchten Sie so etwas sehen, wenn Sie gerade Kuchen essen?“, fragt die Konditorin. „Wir haben sehr hohe Hygienebestimmungen und sind verpflichtet, diese ganz genau einzuhalten. Es geht nicht, dass unmittelbar neben frischen Lebensmitteln Windeln gewechselt werden.“

"Ein heikles Thema"

„Kinderlärm und Gastronomie, das ist immer ein heikles Thema“, weiß auch Christoph Becker, Geschäftsführer der Dehoga Mittelrhein, aus Erfahrung. Nicht erst seit der Aktion eines Düsseldorfer Gastwirts, der Kinder aus einem Teil seines Hauses ausgesperrt hatte, ist die Öffentlichkeit sensibilisiert. „Wir können keine allgemein gültige Empfehlung geben, wie sich ein Gastronom verhalten soll“, sagt Becker.

Er habe aber Verständnis dafür, dass ein Café-Betreiber einschreitet, wenn sich Gäste gestört oder belästigt fühlen. Schließlich habe der Wirt Hausrecht. „Oft genügt aber auch ein Gespräch mit den Eltern“, so Becker. Zudem gebe es keine gesetzliche Verpflichtung, einen Wickeltisch in einer Restauranttoilette aufzustellen. „Vielleicht hätte man die Aktion auch etwas separiert im Kinderwagen erledigen können“, so Christoph Becker.

„Kinder gehören zur Gesellschaft und damit auch in die Öffentlichkeit“, meint hingegen Mohamed Boudih, Region-Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten. Zwar gebe es keine Pflicht, Wickelbereiche anzubieten, doch „heutzutage müsste eine moderne Gastronomie solche Möglichkeiten anbieten. Das ist kein Extraservice, sondern sollte zum normalen Angebot gehören.“

Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt eingeschaltet

Für Petra N. ist die Sache allerdings nicht nur ein Ärgernis. „Ich bin schockiert. Das Hausverbot ist wirklich ein tiefer Einschnitt in unser soziales Leben. Wir sind damit ein Stück aus dem öffentlichen Raum verdrängt worden.“ Die Eltern von Max haben mittlerweile auch die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt eingeschaltet.

Bereits 2015 beklagte sich eine Mutter darüber, dass sie „höflich, aber bestimmt“ gebeten worden war, ein anderes Café zu verlassen, nachdem sie ihre vier Monate alte Tochter gestillt hatte. Auch damals wies die Betreiberin des Lokals darauf hin, dass sich bereits andere Gäste beschwert hätten.

Windeln wechseln im Lokal? Ja oder nein? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema gemacht? Diskutieren Sie mit.

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