Venusberghang Hausbesitzer sollen Neubauten vor die Nase gesetzt bekommen

KESSENICH · So eine traumhafte Lage am Venusberghang können nur wenige Bürger genießen. Die Eigentümer der sechs frei stehenden Einfamilienhäuser an der Graf-Stauffenberg-Straße wissen darum. Doch die Ruhe ist vorbei, seit bekannt ist, dass auf auf der gegenüber liegenden Straßenseite ein Neubau mit 15 Wohnungen entstehen soll - deutlich höher als es der gültige Bebauungsplan erlaubt.

 Von der Terrasse blickt man heute auf Nadelbäume .

Von der Terrasse blickt man heute auf Nadelbäume .

Foto: Barbara Frommann

Der sieht nur zwei Geschosse vor. Doch der Neubau soll vier Etagen haben, laut Architekt besteht die neue Wohnanlage aus "zwei aufstehenden Stadtvillen".

Die Nachbarn finden das Projekt überdimensioniert. "Das passt hier nicht hin", sagt etwa Gabriele Schneider. Besonders empört sind sie und ihre Nachbarn, dass der Neubau nicht der einzige bleiben soll, sondern die neue Höhenentwicklung auch auf weiteren Grundstücken entlang der Graf-Stauffenberg-Straße möglich sein soll. "Das erste Neubaugebäude ist also nur der Einstieg für weitere Großprojekte, eine Art Dominoeffekt also." Die Nachbarn befürchten auch Verkehrsprobleme auf der Straße, die als Hauptzufahrt zu den Uni-Kliniken und dem Marienhospital genutzt wird.

Dass die Stadt den Bebauungsplan ändern will, hätte für die Nachbarn Folgen: Sie befürchten eine Wertminderung ihrer eigenen Häuser und pochen auf Vertrauensschutz, den ein Bebauungsplan bieten müsse. "Wir haben nichts gegen neuen Wohnraum, aber bitte streng nach dem gültigen Bebauungsplan", so Schneider. Man habe aber das Gefühl, es gehe hier nur ums Geschäft, um Gewinnmaximierung für Investoren.

Die Stadt will den Antrag des Bauherrn genehmigen, um den Wohnbedarf in Bonn zu decken. Da bei der Begründung der oft zitierte Paragraf 34 (Neubau muss sich an der Bebauung der Nachbarhäuser orientieren) nicht herangezogen werden kann, kommt die Stadt mit einem anderen Argument daher. Es lasse sich hier ein künftiger "Maßstabswechsel" begründen, durch die "übergeordnete Einbindung des Plangebietes in das Umfeld". Alles klar?

Auf Nachfrage, was das bedeutet, erklärt das Presseamt: Weil der Bebauungsplan die damaligen baulichen Bestände aus den 60er Jahren lediglich übernommen habe, scheine er an besagter Stelle nicht mehr als Maßstab für die Beurteilung der tatsächlichen städtebaulichen und verkehrlichen Bedeutung des Plangebietes und seiner näheren Umgebung dienen zu können. Diese Entwicklung zeige sich auch an der vorhandenen städtebaulichen Dichte. Daraus schlussfolgert das Planungsamt, dass es angemessen sei, den Bereich der Graf- Stauffenberg- Straße nun "baulich zu betonen".

Was die dadurch womöglich zugebaute Aussicht angeht, sieht sich die Stadt auf der sicheren Seite. Schließlich hätten Gerichte festgestellt, dass nicht jede Beeinträchtigung einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum darstelle. Das sei beim Blick auf einen See, die Alpen oder eine Altstadt der Fall, aber nicht hier an dieser Stelle, so die Stadt weiter. Insbesondere, wenn die Nachbargrundstücke Bauflächen seien, könne darauf nicht mehr vertraut werden.

Die Frage, ob eine Stadt ihren (wohlhabenden) Bürgern so etwas zumuten will und was das für ein Image der Stadt bedeutet, wurde offenbar nicht gestellt. Dafür dieser Hinweis: Den betroffenen Nachbarn blieben ja wenigstens "Durchblicke". Außerdem könne im Obergeschoss über den Neubau hinweg gesehen werden. Solcherlei Aussagen empfinden die Betroffenen als Frechheit und wollen die Änderung des Bebauungsplans nicht hinnehmen. Die Anwälte stehen schon bereit, und man kündigte an, sich mit allen zulässigen Möglichkeiten zur Wehr zu setzen. Zumal sich die Situation weiter verschlechtern dürfte, sollte der viergeschossige "Fremdkörper" erst einmal stehen und auch die Nachbarn daneben sich an dieser Höhe orientieren.

Die Änderung gilt jedoch nicht für die Kritiker selbst. Ihre frei stehenden Eigenheime am Hang gegenüber sollen bleiben wie sie sind. Grund: Der Übergang zum Wald müsse aufgelockert gestaltet bleiben. Interessant ist dabei auch: Vor zwölf Jahren wollte ein Investor an der Graf-Stauffenberg-Straße 1, also im unteren Teil, wo die höheren Häuser stehen, einen weiteren Wohnblock errichten. Das Projekt wurde abgelehnt. Begründung: Das Vorhaben fügt sich nach § 34 nicht in die nähere Umgebung ein. Mit demselben Argument wurden auch höhere Bauwerke in der Gregor-Mendel-Straße verhindert.

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