Todesfälle in Altenheim Haus Dottendorf in Bonn muss nach Zwangsschließung zahlen

Bonn · 2015 musste das Bonner Altenheim Haus Dottendorf wegen mysteriöser Todesfälle schließen. Die Bewohner mussten innerhalb kürzester Zeit umziehen. Ehemalige Bewohner haben nun beim Landgericht auf Schadensersatz geklagt.

Dreieinhalb Jahre liegt der Fall Haus Dottendorf bereits zurück: Nach zwei mysteriösen Todesfällen und unzumutbaren Pflegezuständen hatte die Heimaufsicht der Stadt Bonn die Zwangsräumung des Seniorenzentrums angeordnet. Bis zur endgültigen Schließung des Altenheims mussten zunächst 100 Bewohner der Pflegestufe 2 und 3 innerhalb von zwei Tagen evakuiert und in anderen Einrichtungen untergebracht werden. Wenige Tage später wurde das Haus mit insgesamt 140 Bewohnern komplett geschlossen. Für die meisten Pflegebedürftigen, aber auch ihre Angehörigen der blanke Horror.

Vor dem Bonner Landgericht haben acht ehemalige Bewohner beziehungsweise ihre Erben die Betreiber des Seniorenzentrums auf Schadensersatz verklagt. Wie Gerichtssprecherin Eda Yürüktümen am Mittwoch bekannt gab, sind in den vergangenen Tagen zwei Zivilurteile ergangen. Demnach muss der Heimbetreiber die Mehrkosten für die neue, meist teurere Unterbringung der Ausquartierten zahlen. Aber nicht bis zu deren Tod, sondern nach dem erzwungenen Umzug nur rund zwei Monate lang. Damit werden den Betroffenen nur Bruchteile ihres eingeklagten Schadens erstattet.

Betreiber wehrten sich gegen Schließung

Im Januar noch hatte ein Urteil des Bonner Amtsgerichts für Schlagzeilen gesorgt: Die Richterin hatte der Klage einer ehemaligen Bewohnerin – durch ihre Tochter vertreten – über 4800 Euro stattgegeben. Der Schadensersatz umfasste den aufwendigen Umzug, vor allem aber die Mehrkosten (rund zehn Euro täglich) für das neue Einzelzimmer mit Vollzeitpflege bis zu ihrem Tod. Die 78-Jährige hatte nach dem Umzug 442 Tage in der neuen Einrichtung gelebt.

In der Berufung jedoch kamen die Richter der 5. Zivilkammer zu einem anderen Ergebnis: In ihrem Urteil sprechen sie der Tochter nur 377,82 Euro zu. Begründung: Der Pflegeheim-Betreiber müsse nur die Differenz der Mehrkosten bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit tragen. Laut Urteil hätte das Haus „hypothetisch“ bis zum 31. März 2015, also nur rund zwei Monate nach dem Zwangsauszug der Bewohner am 21. Januar, wegen Betriebseinstellung kündigen können (AZ: LG Bonn 5 S 155/17).

Mit derselben Begründung wurde von der 19. Zivilkammer auch im Fall einer 80-Jährigen, die im Januar gestorben ist, der geforderte Schadensersatz heruntergerechnet. Ihre Kinder hatten 11.020,28 Euro für den höheren Pflegesatz sowie Umzugsaufwendungen gefordert. Tatsächlich muss der Betreiber laut Urteil nur 577,36 Euro an die Nachkommen zahlen (AZ: LG Bonn 19 O 412/17).

Die Betreiber von Haus Dottendorf hatten sich lange gegen die Schließung gewehrt. Das Oberverwaltungsgericht Köln hatte erst vor zwei Wochen bestätigt, dass die Zwangsschließung rechtens war. Die Berufung der Heimbetreiber gegen die Stadt Bonn wurde abgewiesen.

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