Prozess in Bonn Hammerschlag hat finanzielles Nachspiel

Bonn/Weilerswist · Vier Jahre ist es her, dass eine damals 36-Jährige aus Weilerswist ihrem Liebhaber einen Hammer auf den Kopf schlug. Jetzt fordert das Opfer Schmerzensgeld.

 Eine Statue der Justitia.

Eine Statue der Justitia.

Foto: David Ebener/Archiv

Vier Jahre bereits liegt der Mordanschlag zurück. Nach einer zermürbenden Liebesbeziehung, die viele Jahre andauerte, hatte eine damals 36-jährige Verkäuferin aus Weilerswist ihrem Liebhaber einen Hammer auf den Kopf geschlagen. Heimtückisch, just als er vor ihrem kaputten Herd kniete und versuchte ihn zu reparieren. Durch den gezielten Schlag mit dem anderthalb Kilo schweren Fäustel erlitt der heute 41-Jährige einen Schädelbasisbruch. Dass er das Attentat überlebt hat, war reines Glück, hatte der Gutachter damals festgestellt, es hätte auch tödlich ausgehen können.

Vier Jahre später haben sich Opfer und Täter vor dem Bonner Landgericht wiedergesehen. Der 41-Jährige hat seine Ex-Freundin in einem Zivilverfahren jetzt auf 10 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Denn der Angriff hat ihn für sein Leben schwer gezeichnet: Nach Krankenhausaufenthalt und langer Arbeitsunfähigkeit leidet er bis heute an Kopfschmerzen.

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung war die 40-jährige Mutter im Januar 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht hatte wegen einer Persönlichkeitsstörung der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen. Die Angeklagte habe den Liebhaber töten wollen, hieß es damals im Urteil, sie habe sich durch "die jahrelange On-Off-Beziehung gedemütigt gefühlt."

Im Gütetermin zeigte die 40-Jährige jetzt große Bereitschaft zu zahlen: 3000 Euro hat die Verkäuferin, die während ihrer Haftzeit im offenen Vollzug weiter gearbeitet hatte, vor dem Prozess bereits anerkannt. Zivilrichter Dr. Walter Cuno jedoch hält wegen der gravierenden Verletzung rund 8000 Euro für angemessen. Jetzt wollen die Parteien außergerichtlich noch einmal über einen Vergleich nachdenken. Rechtlich ist die Sache offenbar nicht ganz einfach offenbar, weil die Frau 40 noch insolvent ist. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 227/16).

An das Opfer gezahlt haben bereits die Mutter und der Bruder der Angeklagten. Zu 3000 Euro Schmerzensgeld hatte das Amtsgericht Euskirchen sie verurteilt. Die beiden Familienmitglieder, die nach dem Attentat von der Angeklagten gerufen worden waren, hatten über eine Stunde verhindert, dass der notärztlich versorgt wird. Sie hatten den lebensbedrohlich Verletzten unter massiven Druck gesetzt: Sie würden nur Hilfe holen, wenn er verzichtet, die Polizei einzuschalten.

In seiner Not hatte er ihnen das schließlich auch zugesagt. Wegen versuchter Nötigung, Freiheitsberaubung und unterlassener Hilfeleistung wurden Mutter und Bruder zudem in einem Strafverfahren zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

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