Nach Bissattacke auf junge Bonnerin Halter des Schäferhunds noch unbekannt

Beuel · Der Mann, dessen Schäferhund am Donnerstag gegen 23.45 Uhr in Beuel eine Frau attackiert hat, ist noch nicht gefasst. Das teilt die Polizei auf Anfrage mit.

Wie der GA berichtete, ging ein unangeleinter, wahrscheinlich schwarzer Schäferhund am Bröltahlbahnweg auf die 27-Jährige los, biss ihr in Wange, Nase, Oberkörper und Handgelenk. Schwer verletzt wurde sie drei Stunden lang in der Uniklinik operiert. Wie es am Montag hieß, geht es der jungen Frau nicht gut. Sie habe große Schmerzen.

Gesucht wird nach einem etwa 1,75 Meter großen und schlanken Mann mit kurzen blonden Haaren. Sein Hund war nach Angaben des Opfers nicht angeleint, der Mann habe auch nicht eingegriffen und ging nach der Attacke mit dem Hund Richtung Mirecourtstraße davon. „Wir haben zwischen 40 und 50 Delikte pro Jahr, wo jemand durch einen Hund geschädigt wurde“, teilt Polizeisprecherin Ruth Braun mit. Es sei jeweils Anzeige erstattet worden.

Da der Halter des Schäferhundes noch nicht gefasst ist, liegt der Beueler Fall der Bonner Staatsanwaltschaft nicht vor. Doch allgemein gilt: Wenn ein Halter seinen Hund gezielt auf jemanden hetzt, wäre er wie ein gefährliches Werkzeug zu behandeln. Wie auch bei Waffen sei dann von gefährlicher Körperverletzung die Rede, so Sebastian Buß von der Staatsanwaltschaft. Es drohe in der Regel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre. Behält ein Opfer bleibende Schäden, wenn ein Tier auf es gehetzt wurde, könne es schwere Körperverletzung sein. Die Haftstrafe beträgt dabei zwischen einem und zehn Jahren.

Beißt ein Hund zu, ohne dass er dazu angestiftet wurde, spricht man laut Buß von fahrlässiger Körperverletzung. „Das stellt nichts anderes dar, wie aus Versehen jemanden mit dem Auto anzufahren.“ Der Halter könne mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Bei zusätzlich unterlassener Hilfeleistung – vergleichbar mit einer Unfallflucht – kämen Strafen hinzu.

Laut Landeshundegesetz gibt es eine allgemeine Anleinpflicht – für Rehpinscher ebenso wie für Rottweiler – innerhalb bebauter Flächen: also auf Straßen, Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, in Parks-, Garten- und Grünanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei öffentlichen Veranstaltungen. Um Hundebesitzern die Möglichkeit zu geben, ihre Tiere frei laufen zu lassen, gibt es in Bonn Freilaufflächen im Derletal, auf dem Finkenberg und Heiderhof, in der Rheinaue und am Waldenburger Ring. Aktuell sind in Bonn 9771 Hunde zur Steuer angemeldet, davon zwei Kampfhunde. Dazu gehören einige größere Terrierrassen. Hinweise zu dem Gesuchten an die Polizei unter Tel. 0228/150.

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