Bonn-Zentrum, Beuel und Königswinter Großangelegte Alkohol- und Drogenkontrollen der Polizei

BONN/KÖNIGSWINTER · Die Polizei hat in der Nacht auf Samstag großangelegte Kontrollen in der Bonner Innenstadt, in Beuel und in Königswinter durchgeführt. Die Schwerpunkte lagen auf Alkohol, Drogen und Einbruchsdelikten. Den Beamten gingen aber auch zwei Personen ins Netz, gegen die nun wegen illegalen Aufenthalts und Diebstahls ermittelt wird.

Das Technische Hilfswerk (THW) unterstützte die Aktion und leuchtete die Kontrollestellen mit einem Lichtmastwagen aus. Ingesamt wurden zwischen 21.30 Uhr am Freitagabend und 5 Uhr am Samstagmorgen 538 Fahrzeuge aller Art kontrolliert. 112 Personen mussten sich einer Überprüfung unterziehen. Bei Auto- und Radfahrern wurden 143 Alkoholtests und 17 Drogentests durchgeführt.

Drei Anzeigen stellte die Polizei wegen Alkohols im Straßenverkehr, einhergehend mit Strafanzeigen und Blutproben. Eine weitere Anzeige wurde wegen Fahrens unter Drogeneinfluss geschrieben werden. Auch diesem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Alle vier verloren ihren Führerschein, drei weitere Autofahrer waren erst gar nicht im Besitz eines solchen.

Ein Motorroller wurde sichergestellt, da die Polizisten technische Veränderungen feststellten. Wegen kleinerer Ordnungswidrigkeiten, etwa nicht angelegter Sicherheitsgurte, kleinerer technischer Mängel an Autos oder fehlender Beleuchtung an Fahrrädern wurden 27 Verwarngelder erhoben.

Der höchste gemessene Alkoholwert betrug 1,56 Promille bei einem 38-jährigen Radfahrer um 3.30 Uhr an der Kreuzung Viktoriabrücke/Endenicher Straße. Er fuhr Schlangenlinien, hatte das Rotlicht der Ampel missachtet und fuhr ohne Licht.

Ein 62-jähriger Autofahrer fuhr um 0.40 Uhr auf der Reuterstraße, Höhe Bonner Talweg, Schlangenlinien. Der Alkoholtest zeigte 1,0 Promille an.

Hinsichtlich der Wohnungseinbruchsdelikte wurden vermehrt Autos genauer unter die Lupe genommen. Kofferräume und Ladeflächen wurden inspiziert sowie Personalien aller Insassen festgestellt. Die in der Nacht getroffenen Feststellungen werden den zuständigen Ermittlern übergeben.

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