Bonner Rheinufer Grillen kann teuer werden

BONN · Nur an besonders gekennzeichneten Stellen darf die Wurst gebrutzelt werden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

Die Aussicht vom Rheinufer aus ist beeindruckend. Kein Wunder, dass es immer wieder Menschen dorthin zieht - und bei sonnigem Wetter auch gerne mit Grill. "Wir machen das öfters", sagt Stefan. "So kann man schön die Woche beenden."

Und deshalb stellten er und einige Freunde am Freitagabend am Beueler Rheinufer einen kleinen Grill auf - nahe am Wasser, damit man im Notfall schnell löschen könne, sagt Axel: "Wir sind sicherheitsbewusst." Sie habe zwar auch einen Garten, erzählt Sabine, "aber unsere Nachbarn beschweren sich immer, wenn wir grillen".

Und der Rauch steige mitunter in benachbarte Häuser. Deshalb gehe sie gerne dorthin, wo man keinen störe. Auf der anderen Seite des Stroms machen es Raphael, Christian, Alexandra und Gero genauso. Ihr Grill ist zwischen Kieselsteinen verankert, auf dem Rost schmoren Putensteaks, Würstchen und Bio-Schweinefleisch.

Einen eigenen Garten hat keiner in der Runde, nur Balkone. Außerdem habe dieser Grillort seine Vorteile. "Hier ist man direkt am Wasser, da kann man die Füße rein halten", sagt Raphael. Auch er komme öfters ans Rheinufer. "Ich hatte nie das Gefühl, dass wir etwas falsch machen", antwortet auf die Frage, ob man denn keine Befürchtungen wegen des Stadtordnungsamtes habe.

Rheinufer ist kein von der Stadt vorgesehener Grillplatz

"Ich dachte, man darf grillen, solange man nicht auf Rasen ist." Das Rheinufer ist kein von der Stadt vorgesehener Grillplatz, und das Grillen im öffentlichen Raum ist laut Presseamt nur an besonders dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt - in der angrenzenden Rheinaue gibt es zwölf solcher Plätze mit gemauerter Steinbank und Grillrost, sofern der nicht entwendet wurde.

Besonders das Ufer auf der Beueler Rheinseite war am Freitag bei jungen Leute ein beliebter Grillplatz: Vor allem auf Höhe des Biergartens "Zum Blauen Affen" und entlang der Promenade vergnügten sich mehrere Gruppen, und auch auf den Flächen zwischen Rhein und Landgrabenweg rauchen die Grills. Auf den öffentlichen Rasenflächen ist das laut Stadt verboten, "da durch die Grillglut schwere Schäden an der Grasnarbe verursacht werden".

Müll wieder mitnehmen

Dazu gibt es auch Zahlen: Im Jahr 2014 gab es laut Stadtordnungsdienst 167 Grilleinsätze, von denen 81 damit endeten, dass die Rheinstreife das Feuer löschte oder kontrolliert abbrennen ließ. In 30 Fällen musste ein unsachgemäßer Grill versetzt werden. Bußgelder bewegen sich zwischen 50 Euro für einen "Erstverstoß" - der Betrag wird im Wiederholungsfall verdoppelt - und bis zu 1000 Euro für festgestellte Schäden, etwa am Rasen.

Am kiesigen Rheinufer besteht diese Gefahr nicht. Dort kommen andere Bedenken zum Tragen: "Unmengen von Müll, Dreck und Essensresten locken Ratten an und sorgen für unangenehmen Geruch." Außerdem, so die Stadt, entstehen Bonnorange Kosten bei der Beseitigung der Abfälle.

Beide Grillgruppen hatten dazu eine klare Meinung: "Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man aufräumt", meinte Gero auf der linken Rheinseite. Und auch für Axel von der rechten Seite war es wichtig, "dass man selber alles wieder mitnimmt".

Rechtliches

Allgemein gilt nach Auskunft der Stadt: Nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen ist das "vielfach übliche Grillen im Freien zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird, und wenn dafür gesorgt wird, dass unvermeidbare Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn eindringen".

Laut Bonner Anwaltsverein darf nur dort gegrillt werden, "wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild". Grundsätzlich gebe es "kein Recht aufs Grillen". Es gelte "das Gebot der Rücksichtnahme und die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten".

Infos zu öffentlichen (Grill-)Plätzen in Bonn auf www.bonn.de

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