Rat ändert Straßenordnung Grillen auf Grünflächen in Bonn erlaubt

Bonn · Grillen auf öffentlichen Grünflächen ist in Bonn unter Einhaltung bestimmter Vorgaben künftig erlaubt. Das hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung mit einer Änderung der Bonner Straßenordnung beschlossen.

Die neue Verordnung untersagt nur noch das offene Feuermachen. Allerdings ist das Grillen auf allen Flächen im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und 25 Metern zu Wohngrundstücken sowie unterhalb von und in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen weiterhin untersagt. Die Universität Bonn hat das Grillen auf ihren Flächen (Hofgarten, an der Poppelsdorfer Allee, am Juridicum oder am Poppelsdorfer Schloss) generell verboten.

Beim Grillen müssen geeignete Grills verwendet und ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden, damit dieser nicht beschädigt und ein Ausbreiten des Grillfeuers verhindert wird. Außerdem dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Brennstoffe verwendet werden.

Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten. Außerdem ist das Grillfeuer ständig zu beaufsichtigen und muss beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind vollständig gelöscht werden. Die Grillasche und Grillabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Dies gilt für alle städtischen Grünflächen außer auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, auf Hundefreilaufflächen und in Zieranlagen (Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten, Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue). Ausgenommen sind außerdem folgende Flächen: Baumschulwäldchen (Weststadt), Bürgerpark Oberkassel, Park am Ortsteilzentrum Dottendorf, Apfelallee (Venusberg), Am Hölder (Röttgen), Panoramapark (Rüngsdorf), Redoutenpark und Stadtpark (beide Bad Godesberg) und Drachensteinpark (Mehlem). (ga)

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