Kommentar zur Bonner Szene Grenze überschritten

Meinung | Bonn · An der Südunterführung hinter dem Bonner Bahnhof hat das aggressive Betteln zugenommen. Passanten fühlen sich bedrängt. Offenbar hat sich zudem ein Teil der Szene vom Bahnhof dorthin verlagert.

Obdachlose und Bettler gehören seit jeher zum Stadtbild. Mittlerweile aber gehen viele von ihnen über die Grenzen des erlaubten stillen Bettelns hinaus, bei dem niemand angesprochen oder gar bedrängt werden darf. Dazu kommt der Alkoholkonsum, der in der Öffentlichkeit sichtlich zugenommen hat und bei vielen Bettlern zu entsprechend aggressivem Verhalten führt.

Wie die Blumenhändlerin aus der Unterführung nach Poppelsdorf haben zuletzt auch die Mitarbeiter der Münsterbasilika unangenehme Erfahrungen machen müssen, als sich betrunkene Bettler vor dem Hauptportal um den lukrativen Standort am Eingang prügelten.

Ein Platzverbot war die Folge und sicherlich richtig und angebracht. Schließlich trauten sich dort viele Besucher nicht mehr in die Kirche.

Bierverkauf am Kiosk

Ähnlich ergeht es mittlerweile Passanten, die die Südunterführung queren. Auch dort hat das aggressive Betteln zugenommen. Zum einen, weil sich die Szene offensichtlich durch die Baustelle am Bonner Loch verdrängt fühlt und sich mehr und mehr an der Poppelsdorfer Allee trifft. Zum anderen, weil man dort – ähnlich wie vorher im Bonner Loch – an einem Kiosk leichten Zugang zu billigem Bier hat.

Es darf dort zwar nicht vor Ort ausgeschenkt werden, weil der Betreiber keine Konzession hat. Aber was macht es für einen Unterschied, wenn die Kundschaft die Flasche einen Meter weiter öffnet und dann trinkt?

Natürlich könnte das Ordnungsamt dort stärker kontrollieren als bislang. Das ist eine Maßnahme. Eine andere, möglicherweise wirkungsvollere wäre, dafür zu sorgen, dass wenigstens der Alkoholverkauf in der Unterführung unterbunden wird, wenn ein Konsumverbot angeblich nicht erlassen werden kann. Immerhin befinden sich die Ladenräume im Eigentum der Stadt Bonn. Da müsste es doch möglich sein, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Pächter zu treffen.

Bei allem Verständnis für die Situation dieser Klientel und deren Bedürfnisse: Die Bürger haben auch einen Anspruch. Nämlich dass sie angstfrei und unbelästigt in der Stadt ihrer Wege gehen können.

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