Urteil in Bonn Gericht: Gesten nicht blind trauen

BONN · Das Handzeichen eines Müllwagenfahrers hatte eine Autofahrerin (35) so gedeutet, dass sie gefahrlos von der B 9 Richtung Bad Godesberg nach links auf eine Tankstelle abbiegen kann. Doch auf dem Radweg hinter dem Müllauto fuhr eine Frau auf einem elektrischen Rad - und knallte in die Beifahrerseite des Autos.

Glücklicherweise gab es bei dem Unfall im Mai 2013 keine schlimmen Verletzungen. Am Wagen der 35-Jährigen war allerdings ein Schaden von knapp 5000 Euro zu beklagen. Ein Drittel - gut 1600 Euro - soll nach dem Willen der Autofahrerin die Stadt Bonn beziehungsweise deren Tochterfirma "Bonnorange" tragen. Das Argument der Klägerin vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts: Sie habe das Winken des Müllwagenfahrers so verstanden, dass sie problemlos abbiegen könne.

Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin gab jedoch schnell zu verstehen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Frau hätte nicht blind auf das Handzeichen vertrauen, also nicht ohne eine weitere Überprüfung der Situation losfahren dürfen. Bellin: "Nach der Straßenverkehrsordnung ist jemand, der in ein Grundstück einbiegt, zu größtmöglicher Sorgfalt verpflichtet."

Dazu gehöre auch, mit verdeckten Radfahrern zu rechnen. Allein auf das Winken habe sich die Frau nicht verlassen dürfen. "Ob damit gemeint war “Neben mir ist alles frei„, kann man dieser Geste nicht zurechnen." Möglicherweise wollte der Fahrer nur zu verstehen geben, dass er stehen bleibt, weil seine Kollegen gerade Mülltonnen leeren. Trotz dieser klaren Worte wurde die Klage nicht zurückgenommen. Daher werden die Zivilrichter nun ein Urteil fällen.

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