Nachbarschaftsstreit vor Gericht Geländer am Balkon abgeflext

Bonn · Ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit beschäftigt die Berufungskammer des Landgerichts. Auslöser ist eine Flexmaschine: Mit dieser soll der verklagte Nachbar Teile eines Balkongeländers, das seiner Meinung nach auf seine Grundstücksseite reichte, abgeflext und an anderen Stellen wieder angeschweißt haben.

 Mancher Streit zwischen Nachbarn landet vor den Schranken des Gerichts.

Mancher Streit zwischen Nachbarn landet vor den Schranken des Gerichts.

Foto: picture alliance / dpa

Bonn. Wie so oft in solchen Fällen waren die Nachbarn ursprünglich gut befreundet. Als sie sich noch gut verstanden, sollen die Männer mündlich vereinbart haben, dass es in Ordnung ist, wenn etwas an die Grundstücksgrenze heran oder sogar leicht darüber gebaut wird.

Über das 2007 angebrachte Balkongeländer gerieten die Bewohner jedoch derart in Streit, dass sie heute nichts mehr miteinander zu tun haben wollen – offenbar vor allem, da der Kläger und seine Ehefrau den Nachbarn bis heute die Zustimmung zur Errichtung eines Wintergartens verweigern. Viele bereits geführte Gespräche, die oft Stunden dauerten, scheinen nichts gebracht zu haben. „Es tritt eine gewisse Zermürbung ein“, so der Anwalt des Klägers. Stattdessen ging's vor Gericht.

Ehemals gut befreundet, heute verfeindet

Der Streit um die Bebauung schaukelte sich immer weiter hoch, bis der Beklagte laut dem nebenan wohnenden Ehepaar am Vormittag des 1. Juni 2013 zur Flex griff. Dies sei „verbotene Eigenmacht“ gewesen, so die Kläger, die ihren Nachbarn auf der Leiter stehend gesehen haben wollen. Das Amtsgericht gab den Klägern in erster Instanz Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 912 Euro Schadensersatz. Dieser legte dagegen Rechtsmittel ein.

Die Richter der fünften Zivilkammer versuchten in der mündlichen Verhandlung vergeblich, doch noch eine Einigung zu erzielen: Ihr Vorschlag, dass der Beklagte den Schadensersatz zahlt, dafür im Gegenzug die Erlaubnis erhält, den Wintergarten zu bauen, verhallte im Nichts. Daher muss der Prozess fortgesetzt werden.

Um sich vor den Blicken der Nachbarn zu schützen, die laut dem Beklagten bis in sein Wohnzimmer schauen können, hat dieser anstelle des Wintergartens ein Zelt aufgebaut. Zeitweise hatte er daran Metallplatten gehängt, auf denen die Nachbarn von ihrer Seite aus Wörter wie „Lügenpack“ und „Betrüger“ lesen konnten.

Aktenzeichen: LG Bonn 5 S 44/15

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