WCCB Gegendarstellung zum Bericht "Fußfessel statt U-Haft für Kim?"

BONN · Im General-Anzeiger 2012 befindet sich im Lokalteil Bonn auf Seite 15 ein Beitrag unter der Überschrift „Fußfessel statt U-Haft für Kim?“, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtigstelle.

Herr Hübner wird in dem Bericht wie folgt falsch zitiert: „So hat Arno Hübner, der ehemalige Leiter der städtischen WCCBProjektgruppe, ausgesagt: „Auch keine andere Bank auf diesem Planeten“ hätte Kim & SMI einen Kredit gewährt.“ Diese Behauptung ist falsch. Herr Hübner hat dies nicht ausgesagt. Auch der damit beschriebene Zusammenhang wird unzutreffend wiedergegeben. Hierzu heißt es in der Berichterstattung weiter wörtlich wie folgt:

„So kam die Nebenabrede zwischen Stadt und Sparkasse in die Welt, die aber nicht Bürgschaft heißen durfte, weil sonst die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert hätte. Auch das hatte Hübner dem Gericht erklärt. Von alldem wusste der Stadtrat nichts, als die Politiker Mitte Dezember 2005 für Kim den Arm hoben und ihm den Zuschlag für den Bau des World Conference Centers erteilten.“

Durch diese Berichterstattung wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass es um die Kreditwürdigkeit des Investors so schlecht bestellt gewesen sei, dass keine Bank „auf diesem Planeten“ einen Kredit gewährt hätte. Richtig ist vielmehr: Herr Hübner hat in seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht Bonn in dem WCCB-Prozess gegen Kim (u.a.) in diesem Zusammenhang folgende Aussage getätigt:

„Die Sparkasse hat, wie jedes andere Kreditinstitut dies auch getan hätte, eine Absicherung ihres Kredites verlangt, aber nicht, weil sie die Kreditfähigkeit des Investors in Frage stellte. Üblicherweise geschieht diese Absicherung durch die Belastung des Grundstücks.

Diesem konnte aber nicht zugestimmt werden, weil das Grundstück mit dem Kongresszentrum über die günstige Heimfallregelung der Stadt Bonn erhalten bleiben sollte. Ohne eine solche Absicherung hätte die Sparkasse wie jedes andere Kreditinstitut aber keinen Kredit gewährt oder sogar gewähren dürfen. Deshalb kam es zu einer Absicherung eines Teils des Investitionsvolumens über die Nebenabrede, wozu die Verwaltung im Beschluss zum Projektvertrag vom Rat ausdrücklich ermächtigt wurde.“

Rechtsanwalt Dr. Hiebl, Bonn

Anmerkung:Der General-Anzeiger ist gesetzlich zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet, unabhängig von derenWahrheitsgehalt. Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung.

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