Prozess vor dem Bonner Arbeitsgericht Gastronom wirft Mitarbeiterin Betrug vor

Bonn · Jahrelang soll die Mitarbeiterin eines Restaurants in der Bonner Innenstadt den Inhaber geprellt haben. Nachdem man ihr auf die Schliche gekommen war, erhielt die Frau die Kündigung. Dagegen klagt sie jetzt vor dem Bonner Arbeitsgericht.

 Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Bonner Restaurants klagt vor Gericht gegen ihre Kündigung.

Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Bonner Restaurants klagt vor Gericht gegen ihre Kündigung.

Foto: dpa

Sie war quasi Mädchen für alles. Sie betreute das Büfett mit den kalten Speisen, gab warmes Essen aus und bediente auch die Kasse. Dabei soll sie die Zahlungsvorgänge derart manipuliert haben, dass sie regelmäßig ein Plus in der Kasse gehabt und diesen Überschuss dann in die eigene Tasche gesteckt haben soll. So erklärt es jedenfalls ihr Vorgesetzter.

Die Frau, seit mehr als 20 Jahren in dem Restaurant beschäftigt, wehrt sich gegen die Entlassung und hat beim Arbeitsgericht Bonn Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Fall wurde jetzt vor der dritten Kammer verhandelt.

Der Vorgang hört sich komplex an: So soll die Frau bei Zahlungsvorgängen den Bon „geparkt“ haben. Etwa bei Gästen, die unmittelbar vor dem Bezahlen noch einmal zum Tisch zurückkehren mussten, um Geld zu holen, oder ans Büffet gingen, um sich dort zum Beispiel einen weiteren Salat zu nehmen. Als die Gäste dann zahlen wollten, habe die Klägerin einen deutlich geringeren Betrag auf einen neuen Bon eingegeben, aber den eigentlich zu zahlenden Betrag abkassiert. Den geparkten Bon habe sie dann für den nächsten Gast eingesetzt, in der Annahme, dass das keinem auffallen würde.

Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab

„Dass eine Kassiererin einen Bon parken muss, kommt relativ selten vor“, erklärt der Vertreter der Beklagtenseite. Eine Überprüfung habe dann aber ergeben, dass die gekündigte Mitarbeiterin sehr häufig Bons „geparkt“ habe. Um wie viel Geld die Frau das Unternehmen insgesamt betrogen haben soll, sagt der Beklagte nicht. Der abschließende Revisionsbericht liege noch nicht vor, heißt es.

Der Anwalt der Klägerin erklärt auf Nachfrage des Vorsitzenden, seine Mandantin streite sämtliche Vorwürfe ab. Weil sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, dass die Frau einer Schwerbehinderten gleichgestellt ist und eine in dem Fall vorgeschriebene Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung nicht vorliegt, trennen beide Parteien sich ohne Ergebnis.

Die Kündigung sei wegen der fehlenden Zustimmung des Integrationsamtes ungültig, macht der Kammervorsitzende deutlich. Die Beklagte lässt keinen Zweifel daran: Diese Panne will sie schleunigst beheben und der Frau erneut die Kündigung ins Haus schicken. Bis dahin bleibt die Mitarbeiterin vom Dienst freigestellt, erhält aber wie gehabt ihren bisherigen Lohn.

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