Sturz aus Bonner Linienbus Fristlose Kündigung eines Bonner Busfahrers ist rechtens

Bonn · Ein Busfahrer, der Anfang des Jahres mit geöffneter Tür losfuhr, ist seinen Job bei den Bonner Stadtwerken (SWB) endgültig los. Das Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung. Bei dem Vorfall am 17. Januar diesen Jahres in Bad Godesberg war eine junge Frau aus dem Bus gefallen und hatte sich dabei verletzt.

Sturz aus Bonner Linienbus: Fristlose Kündigung eines Bonner Busfahrers ist rechtens
Foto: dpa

Weil der Busfahrer am 17. Januar diesen Jahres auf Höhe des Konrad-Adenauer-Gymnasiums in Bad Godesberg seinen Bus der Linie 614 bei geöffneter Tür anfuhr, stürzte eine junge Frau aus dem Bus, fiel auf den Bürgersteig und verletzte sich. Die Stadtwerke Bonn (SWB) kündigten ihrem Fahrer fristlos. Der 59-Jährige, der seit 2011 für die SWB arbeitete, klagte vor dem Bonner Arbeitsgericht gegen die Kündigung, denn er wollte seinen Job unter allen Umständen behalten.

Wegen eines technischen Defekts habe sich die Haltestellenbremse gelöst, die verhindere, dass der Bus trotz geöffneter Türe losfahren kann. Außerdem, so die Klägerseite um Anwalt Jürgen Kannich, seien allein zwischen Juni und Mai diverse Meldungen von Fahrern bei den Stadtwerken eingegangen, die eine defekte Notlöseeinrichtung gemeldet hätten.

SWB-Anwalt Nicolai Besgen, der in Begleitung von SWB-Ausbilder Michael Goroll zum Gerichtstermin kam, äußerte die Vermutung, dass Kollegen den 59-Jährigen schützen wollten, zumal in keinem Fall ein Defekt festgestellt werden konnte. Auch der Bus, mit dem der 59-Jährige am 17. Januar unterwegs war, „wurde kontrolliert, und es wurde kein Defekt festgestellt“, so Besgen. Darüber hinaus habe der Fahrer aber auch eine ganze Reihe an Sicherheitseinrichtungen, die ihm zeigten, ob alle Türen geschlossen seien – unter anderem leuchteten Signalleuchten. Zudem habe die Tachoscheibe schon nach wenigen Metern eine Geschwindigkeit von 28 Stundenkilometern angezeigt. Die Vermutung der SWB sei vielmehr, dass der Fahrer genervt war, denn vor der Frau habe bereits ein anderer Fahrgast die Tür aufgehalten und die Weiterfahrt verzögert.

Das ist laut Richter Wilfried Löhr-Steinhaus zwar nicht die plausibelste Erklärung, er war sich aber sicher, dass der Fahrer „in erheblichem Maße die Sicherheitseinrichtungen missachtet hat“. An der Geschichte des 59-Jährigen habe er „starke Zweifel“ und schlug daher ein „Ende in Ehren“ vor: eine ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen zum 30. Juni. Die Klägerseite lehnte dies ab, der 59-Jährige könne ja auch andere Arbeiten bei den Stadtwerken übernehmen. Keine Option für die SWB, die letztendlich Recht bekamen.

„Die Kammer hat die Klage abgewiesen, und die fristlose Kündigung ist wirksam“, erklärte Löhr-Steinhaus. Man sei überzeugt, dass der Fahrer bewusst losgefahren sei. Dafür würden auch die Szenen einer Überwachungskamera aus dem Bus sprechen. „Unsere Überzeugung kommt vor allem daher, dass dort deutlich eine Lenkbewegung in Richtung Straße zu sehen ist.“ Außerdem würden die ruckeligen Körperbewegungen anderer Fahrgäste dafür sprechen, dass der Bus nicht unbeabsichtigt losrollte, sondern schnell anfuhr.

Einen gleich gelagerten Fall habe es bei den Stadtwerken bislang nicht gegeben, so SWB-Sprecher Werner Schui. „Fahrerinnen und Fahrer werden regelmäßig geschult, Fehlverhalten wird geahndet.“ Die Sicherheit und Unversehrtheit der Fahrgäste habe absolute Priorität. Kündigungen seien selten, in einem Einzelfall wie diesem aber unumgänglich. „In diesem Fall wurden eindeutige Anweisungen verletzt, und eine Kundin hat Verletzungen erlitten.“

Beschwerden über Bus- und Bahnfahrer erreichen die SWB laut Schui fünf Mal pro Tag. Vergangenes Jahr habe das Verbesserungsmanagement rund 9416 Fahrgasthinweise bearbeitet, von denen 1825 das Fahrpersonal betrafen – darunter allerdings auch 91 Mal Lob. Schui mahnt aber, dass man die Zahlen in Relation sehen müsse: „Unsere Linienbusse legen pro Tag rund 40.000 Kilometer zurück und fahren dabei 90.000 Mal eine Haltestelle an. Und wir haben pro Jahr mehr als 90 Millionen Fahrgäste.“

Den Vorfall habe man zum Anlass genommen, „alle Fahrerinnen und Fahrer erneut ausdrücklich auf die Regeln hinzuweisen“. Zudem würden die Fahrer persönlich während einer obligatorischen Fortbildung durch die Fahrschule sensibilisiert.

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