Bestattungswesen in Bonn Friedhofsgebühren sollen kräftig steigen

Bonn · Die Stadtverwaltung muss ein Defizit aus 2012 ausgleichen. Nun sollen die Friedhofsgebühren steigen. Um wie viel die Kosten angehoben werden sollen, erfahren sie hier.

Im Trauerfall sollen Angehörige in Bonn in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Eine veränderte Bestattungskultur sowie der demografische Wandel machten eine Gebührenerhöhung angesichts steigender Kosten für Nutzungsrechte und Bestattungen unumgänglich, argumentiert die Stadtverwaltung. Der Rat wird sich in seiner Sitzung am 8. Dezember deshalb mit einer neuen Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen beschäftigen. Stimmt die Politik dem Verwaltungsvorschlag zu, gelten die neuen Tarife rückwirkend ab Dezember.

So soll die Nutzung eines Reihengrabs 89 Euro pro Jahr (64 Euro 2015) kosten, für ein Wahlgrab sollen 104,29 Euro statt bislang 74,65 Euro und für Kinderreihengräber 52 Euro (vorher 35,70) in Rechnung gestellt werden können. Für ein pflegefreies Reihengrab müssen Angehörige dann 117,17 Euro bezahlen (bei 15-jähriger Ruhezeit 1757,55 statt 1247,40 Euro). Die Gebühren für die Nutzung einer Reihengrabkammer (jährlich 456,72) steigen bei 15 Jahren von 4862,97 auf 6850,85 Euro. Bei einer pflegefreien Reihengrabkammer (469,61 Euro pro Jahr) werden es dann 7044,08 statt 4990,56 Euro sein.

Reihengräber sollen teurer werden

Dagegen sollen die Kosten für eine Sargbestattung in einem Reihengrab auf 835,45 Euro (zuvor 841,63 Euro) sinken, bei einem Wahlgrab werden laut Verwaltungsvorschlag dann 910,93 Euro berechnet (zuvor 907,79 Euro). Die hohen Steigerungen für die Nutzungsrechte sind laut Verwaltung in erster Linie auf ein enormes Defizit von rund 1,5 Millionen Euro zurückzuführen, das aus 2012 in der vorliegenden Gebührenordnung ausgeglichen werden soll. Zwar liegen die Betriebsabrechnungen für die nachfolgenden Jahre noch nicht vor. Doch auch für 2013, 2014 und 2015 wird mit Defiziten gerechnet.

Es gibt allerdings auch positive Beispiele: So sollen die Bestattungsgebühren im Kolumbarium um rund 55 Prozent auf 209 Euro sinken, die im Urnenwahlgrab um rund 25 Prozent auf 257 Euro. Deutlich mehr soll in Zukunft jedoch für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien in Rechnung gestellt werden. Dagegen sollen Trauerhallen sowie Räume für rituelle Waschungen zu den gleichen Bedingungen wie bisher zur Verfügung stehen. Für die Nutzung von Kühlzellen sollen hingegen 65,11 Euro (statt 51,08 Euro) erhoben werden

Immer mehr Urnenbestattungen

Nach dem Kommunalabgabengesetz können die Defizite innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Die Angehörigen der Verstorbenen finanzieren mit ihren Gebühren die gesamten Kosten des Friedhofs in dem betreffenden Jahr. Die bezahlten Nutzungsgebühren für 15 bis 30 Jahre Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit werden somit nicht zurückgelegt oder verzinst. Dieses System ging gut, so lange sich Neuvergaben an Gräbern und Ablauf die Waage hielten. Der Wandel in der Bestattungskultur brachte jedoch ein Ungleichgewicht. Denn einerseits werden immer mehr Urnenbestattungen durchgeführt, andererseits werden große Familiengräber häufiger an die Stadt zurückgegeben. Und das führt auf Dauer zu Defiziten.

Die Verwaltung erarbeitet momentan ein neues Konzept für die Bonner Friedhöfe. „Wir müssen uns am Markt orientieren und der Entwicklung begegnen“, sagte Heinz-Josef Houf vom Amt für Stadtgrün. Zwar würden noch immer rund 90 Prozent der Bonner auf einem Friedhof innerhalb der Stadt beerdigt, doch „alternative Modelle wie Ruheforst und Friedwald gewinnen an Bedeutung“.

Momentan gilt noch die alte Gebührenordnung. Falls die neue Satzung nicht verabschiedet wird, muss das Defizit aus dem Jahr 2012 vom allgemeinen Haushalt getragen werden, da es im Rahmen der Betriebsabrechnung für 2016 nicht mehr eingerechnet werden kann.

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